Allgemeinverfügung zum Schutz der Wasserstände erlassen

Pressearchiv – Meldung vom 24.07.2019

Pressemitteilung vom 24.07.2019

Allgemeinverfügung zum Schutz der Wasserstände erlassen

Nach der extremen Trockenheit des vorhergegangenen Jahres 2018 hat die anhaltend warme und trockene Wetterlage erneut in den Fließgewässern des Einzugsgebietes der Havel zu sehr geringen Durchflüssen geführt. Mit der Situation sind negative Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt und die Eigenschaften des Wassers verbunden.

Kriterium dabei ist die Wassermenge Q, d.h. der Mengenwert, der pro Sekunde abfließt: Der normale Durchschnittswert liegt bei ca. 60 cbm/s. Der bei Niedrigwasser geltende Grenzwert (mittlere Niedrigwasserabfluss) liegt an den beiden maßgebenden Überwachungspegeln Ketzin und Rathenow bei ca. 20 cbm/s. Dieser Wert wurde seit ca. 33 Tagen mit ca. 10cbm/s unterschritten. Die Oberflächengewässer müssen daher vor weiteren Beeinträchtigung geschützt werden.

Wie bereits die Landkreise OSL, EE, SN, LDS und die Stadt Cottbus hat daher auch die Stadt Brandenburg nunmehr eine temporäre Allgemeinverfügung zum Schutz der Wasserstände erlassen. Diese wird mit dem morgigen Amtsblatt veröffentlicht und tritt ab Freitag in Kraft.

Alle nicht ausdrücklich wasserrechtlich erlaubten Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern mit Pumpen sind ab sofort tagsüber in der Zeit von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr unzulässig.

Die erteilten Genehmigungen für pumpengeförderte Wasserentnahmen aus der Bundeswasserstraße (Havel und Havelseen) bleiben bestehen, sollten aber nicht in der Zeit von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr erfolgen.

Hinweis: Weiter erlaubt bleiben der Anliegergebrauch mittels Schöpfen zum Beispiel mit Wassereimer sowie der Pumpenbetrieb (z.B. zum Gießen) nach 19:00 Uhr und vor 08:00 Uhr sowie Grundwasserentnahmen durch Brunnen (z.B. für Kleingartenanlagen).

Wir bitten trotzdem auf einen sparsamen Gebrauch zu achten.

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