Allgemeinverfügung zum Schutz des Grundwassers erlassen

Pressearchiv - Meldung vom 05.09.2019

Pressemitteilung vom 05.09.2019

Wie schon unser Nachbarlandkreis Havelland wird auch die Stadt Brandenburg an der Havel auf Anweisung des Landesumweltministeriums die Ende Juli ausgesprochene Beschränkung für die Entnahme aus Oberflächengewässern erweitern. Dabei wird auch eine zeitliche Beschränkung für Grundwasserentnahmen aus Brunnen bis Ende September in Kraft gesetzt.

„Es hat auch dieses Jahr zu wenig geregnet. Wir hatten den drittwärmsten Sommer seit Temperaturaufzeichnungen, das erhöht zusätzlich die Verdunstung um ein Vielfaches. Die wenigen Niederschläge des Sommers 2019 konnten trotz ihrer starken Intensität nicht zu einer Erholung der Durchflüsse in der Havel oder der Grundwasserstände beitragen. Hierzu braucht es langanhaltende über mehrere Tage dauernde Niederschläge. Der Boden ist momentan so ausgetrocknet, dass kurze und kräftige Niederschläge nicht aufgenommen werden können sondern oberirdisch abfließen und dem regionalen Wasserkreislauf entzogen werden. Eine Grundwasserwirkung entfalten diese kurzen Niederschläge derzeit leider nicht.“, erklärt Dr. Kathlen Garz als Leiterin der Fachgruppe Wasser den fachlichen Hintergrund der Verfügung.

Die Grundwasserstände sind auf historisch niedrigem Niveau. So wurden im Anstrombereich unseres Hauptwasserwerkes zur Trinkwassergewinnung in Mahlenzien Ende August die niedrigsten je gemessenen Grundwasserstände festgestellt (siehe Grafik).

Die Havel führt noch immer deutlich weniger Wasser als normal und es können nur noch Durchflussraten von etwa 3 m³/s festgestellt werden. Normal wären zu dieser Jahreszeit etwa 25 bis 30 m³/s. Die augenscheinlichen Wasserstände sind einzig auf eine künstliche Stauhaltung zurückzuführen, die ein zu schnelles Abfließen von Havel und Havelseen verhindert.

Entsprechend des Landesumweltministeriums sind aus Gründen der Daseinsfürsorge deshalb Beschränkungen auszusprechen und die Gewässer weiter zu schützen. Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der „Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und Einschränkung der Nutzung des Grundwassers“ angeordnet:

  1. Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs – Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch das Pumpen oder Ableiten – ist für alle Oberflächengewässer der Stadt Brandenburg an der Havel verboten.
  2. Die Untersagung gilt auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde. Ausgenommen vom Verbot sind bereits genehmigte Wasserentnahmen mittels Saugwagen zur Bewässerung von Bäumen und Sträuchern auf öffentlichem Grund.
  3. Die Entnahme von Grundwasser zur Beregnung privater Grün- und Gartenflächen wird auf die Zeit von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr begrenzt.

Die Beschränkungen gelten vorerst bis zum 30.09.2019, in der Erwartung, dass ab diesem Zeitpunkt ergiebige jahreszeitlich bedingte Niederschläge einsetzen.

Die Verfügung wird mit dem morgigen Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

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