Allgemeine Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest

Pressearchiv - Meldung vom 15.11.2016

Pressemitteilung vom 15.11.2016

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Brandenburg an der Havel weist auf Grund der festgestellten Fälle von Geflügelpest im Wildvogelbereich in den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen darauf hin, dass jeder Halter von Geflügel seine Tierhaltung im

Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt
der Stadt Brandenburg an der Havel
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel

Telefon: (03381) 58 53 61
FAX: (03381) 58 53 64
Mail: veterinaeramtstadt-brandenburg.de

anzumelden hat.

Jeder Geflügelhalter hat ein Bestandsregister zu führen, in dem die Zu- und Abgänge im Tierbestand zu dokumentieren sind.

Allgemeine Schutzmaßnahmen:

- der Kontakt von Hausgeflügel mit Wildgeflügel ist zu unterbinden,
- Futter- und Tränkplätze sind so zu gestalten, dass Wildvögel keinen Zugang haben,
- Geflügel darf keinen Zugang zu Oberflächenwasser haben,
- Einstreu und Futter sind wildvogelsicher zu lagern,
- plötzliche Verringerung der Legeleistung, Fressunlust und Verendungen sind unverzüglich einem Tierarzt zu melden,
- tot aufgefundene Wildvögel sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen,
- der Personen- und Tierverkehr ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

Zu Fragen kontaktieren Sie Ihr Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

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