Änderungen bei der Straßenreinigung

Pressearchiv - Meldung vom 10.12.2007

Pressemitteilung vom 10.12.2007

am 28.11.2007 wurde in der Stadtverordnetenversammlung die Fünfte Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung beschlossen. Das Straßenreinigungsverzeichnis wurde unter Berücksichtigung von Veränderungen nach Baumaßnahmen im öffentlichen Straßennetz aktualisiert und um bisher noch nicht erfasste untergeordnete Straßenabschnitte erweitert. Einige Straßen wurden auch einer anderen Reinigungsklasse und bzw. oder Winterdiensteinstufung zugeordnet. Folgende Neuregelungen treten zum 01.01.2008 in Kraft:

Alte Potsdamer Straße
Den Abzweig an den Hausnummern 38 bis 42 müssen die Anlieger künftig selbst reinigen und die Winterwartung durchführen.

Am Seegarten
Der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesene Straßenabschnitt wurde als anliegerreinigungspflichtig in das Verzeichnis aufgenommen.

Brielower Aue
Die Straße war bisher anliegerreinigungspflichtig. Dort verläuft die Grenze zur Gemeinde Brielow. Da der Geltungsbereich einer Satzung sich nur auf das eigene Gemeindegebiet erstreckt, wirkt die Straßenreinigungssatzung rechtlich nicht hinsichtlich der in Brielow liegenden Grundstücke . Somit vermag die Satzung keine Reinigungspflichten für die Grundstückseigentümer in Brielow anzuordnen. Die bei der Stadt verbleibende Reinigungspflicht erforderte im Straßenbereich mit Bord eine Aufnahme in die 14-tägige maschinelle Reinigung.

Einsteinstraße
Die Bezeichnung der verschieden zugeordneten Straßenabschnitte wurde zur besseren Verständlichkeit mit Hausnummern untersetzt.
Für die Hausnummern 2 bis 74 gilt die Reinigungsklasse A 2 (1 x wöchentlich) und die Winterdiensteinstufung nach Dringlichkeitsstufe 2 . Vor den Hausnummern 75 bis 91 wird nicht gereinigt und kein Winterdienst durchgeführt. Hier gilt wieder die Anliegerpflicht.

Friedrich-Engels-Straße
Der neu entstandene westliche Abzweig zu Nummer 12 ist als anliegerreinigungspflichtig in das Verzeichnis aufgenommen worden.

Grenzstraße
Die Verkehrsbedeutung dieser Straße als reine Anliegerstraße und eine zunehmende Verschmutzung waren Anlass die Straße künftig 14-tägig von der Stadt wieder reinigen zu lassen und den Winterdienst auf die Anlieger zu übertragen.

Grüne Aue
Im Bereich von Haus-Nummer 9 bis Straßenende wird wegen einer größeren Verschmutzung infolge des Baumbestandes die Durchführung der Fahrbahnreinigung 14-tägig wieder von der Stadt durchgeführt werden.

Hafenstraße
Die Straße wurde neu in das Reinigungsverzeichnis aufgenommen. Der Abschnitt verkehrsberuhigter Bereich wird anliegerpflichtig und der Straßenbereich Sackgasse wird wöchentlich gekehrt und winterdienstlich nach Dringlichkeitsstufe 2 behandelt werden.

Schulstraße
Die Schulstraße wurde insgesamt (mit Ausnahme der zum Marktplatz führenden Einbahnstraße) der 1 x wöchentlichen Reinigung und Winterdienstdringlichkeitsstufe 1 zugeordnet.

Turmstraße
Nach erfolgtem Straßenausbau wird auch hier wieder 1 x wöchentlich gekehrt werden.

Wusterwitzer Straße
Der nördliche Abzweig zu den Hausnummern 43 bis 47 war bisher noch nicht im Straßenreinigungsverzeichnis enthalten. Kommunale Reinigung und Winterdienst erfolgen dort nicht. Der Bereich wurde daher als anliegerpflichtig ausgewiesen.

Die Bekanntmachung der Fünften Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung erfolgt im Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel.

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