Gemeinsames Schreiben der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte an den Landtag
Die kreisfreien Städte des Landes Brandenburg befinden sich in einer sehr schwierigen finanziellen Lage. Die Haushalte sind stark angespannt bzw. dauerhaft defizitär. Die laufenden Ausgaben entwickeln sich weiterhin dynamischer als die Einnahmen. Das betrifft gleichermaßen den Mittelbedarf zur Finanzierung der Aufgaben aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie zur Finanzierung von unabweisbaren Investitionen. Die daraus resultierende Verschuldung ist verglichen mit den Landkreisen oder den kreisangehörigen Städten und Gemeinden überdurchschnittlich hoch.
Obwohl die Verfassung das Land verpflichtet, die Aufgabenerfüllung in den Kommunen durch einen sachgerechten Finanzausgleich zu ermöglichen, wird das Land dieser Vorgabe durch das bestehende Finanzausgleichsgesetz nicht gerecht. Drei der vier kreisfreien Städte hatten daher bereits gegen das aktuelle Finanzausgleichsgesetz eine kommunale Verfassungsbeschwerde erhoben, zu der noch keine verfassungsgerichtliche Entscheidung vorliegt.
Brandenburgs Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann sagte: „Mit der Änderung des Finanzausgleichgesetz, über die der Landtag am Donnerstag dieser Woche entscheiden soll, wird das Land seiner Verpflichtung nach wie vor nicht gerecht. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht lediglich eine teilweise Absenkung des Vorwegabzuges vor. Doch damit wird eine substantielle und bedarfsgerechte Verbesserung des Kommunalen Finanzausgleichs nicht annährend erreicht.“
Die Oberbürgermeister und weitere Vertreter der kreisfreien Städte hatten sich in diverse Gesprächen mit der Landesregierung, den Landtagsfraktionen und Landtagesabgeordneten – auch an der Seite der kommunalen Spitzenverbände – aktiv in die Beratungen und Diskussionen zu einem bedarfsgerechten Finanzausgleichsgesetz eingebracht und dabei viel Verständnis für ihre komplizierte finanzielle Situation erfahren.
Leider folgen den vielen Worten keine Taten. Daher haben sich die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte mit einem gemeinsamen Schreiben nochmals an den Landtag gewandt. Sie fordern darin zum wiederholten Mal eine bedarfsgerechte Änderung des Finanzausgleichsgesetzes ein.
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