Entsprechend der Regelungen der Eindämmungsverordnung sollen ab Samstag, dem 6. Juni, wieder Kulturveranstaltungen in zulässigen Einrichtungen möglich sein (§ 5 Absatz 4 Nummer 3 EindVO).
Dazu erklärt Oberbürgermeister Steffen Scheller:
„Unsere Stadt hat ein vielfältiges und attraktives Kulturangebot, das wir entsprechend der neuen Lockerungen der Eindämmungsverordnung des Landes ab 6. Juni auch wieder ermöglichen wollen. Wir haben uns im Krisenstab darauf verständigt, Veranstaltungen innerhalb zulässiger Einrichtungen wieder möglich zu machen, wie zum Beispiel Brandenburger Theater, Freilichtbühne am Marienberg, Industriemuseum, Stahlhalle, Festplatz am Wiesenweg, Paulikloster, Johanniskirche oder Dom-Innenhof (Friedgarten). Also dort, wo die entsprechende Infrastruktur vorhanden und das Einhalten der Hygienebestimmungen gewährleistet ist (Mindestabstand – auch bei Zu- und Abgangsverkehr, notwendiges Lüftungsmanagement usw.) Entscheidend ist dabei die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln und die Begrenzung auf maximal 75 Personen (Indoor) bzw. 150 Personen für Veranstaltungen unter freiem Himmel.“
Darüber hinaus müssen Veranstalter sämtliche Anforderungen aus § 5 Absatz 5 Nummer 1- 3 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes erfüllen, insbesondere Zugangskontrollen und -reduzierung, Erstellen von Kontaktlisten von Teilnehmern, Markierung von Steh- und Sitzflächen und insbesondere die Einhaltung von Abständen unter den Besuchern während der Veranstaltung und zu Beginn und Ende der Veranstaltung.
Die gegenüber dem Theater zu Beginn der Corona-Pandemie erlassene Einzelverfügung zur Schließung des Betriebes wird heute aufgehoben.