Kommunale Wärmeplanung

Hintergrund

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Mit rund 60 Prozent des Endenergieverbrauchs verursacht die Wärmeversorgung einen Großteil der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Aktuell beruht die Wärmeversorgung im Wohnungsbestand zu etwa 85 Prozent auf fossilen Energiequellen. Damit ist die Wärmewende einer der wirksamsten Hebel innerhalb der Energiewende. Die kommunale Wärmeplanung ist dabei das entscheidende Instrument zum Anstoßen dieses Prozesses.

Warum braucht die Stadt Brandenburg eine kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Planungsinstrument für die gesamte Stadt, das der Wärmewende, also der Transformation hin zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung, einen koordinierten Rahmen gibt. Sie schafft eine strategische Grundlage für die Planung und Umsetzung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien. Die kommunale Wärmeplanung sorgt somit für Versorgungs- und Planungssicherheit für Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die Stadt Brandenburg, die Stadtwerke, andere Wärmelieferanten sowie Wärmeabnehmende, wie beispielsweise Unternehmen. Weiterhin bietet die Wärmeplanung Planungssicherheit, in welchen Teilen des Stadtgebietes vorrangig welche Art der Wärmeversorgung eingesetzt werden soll und stellt damit eine wesentliche Grundlage für die Versorgungs- und Stadtplanung dar. Der Wärmeplan muss nach § 25 Wärmeplanungsgesetz spätestens alle 5 Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet und aktualisiert werden.

Wann wird die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen sein?

Ziel der Stadtverwaltung ist es, die kommunale Wärmeplanung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Fristen zum Abschluss zu bringen. In Kommunen wie unserer Stadt mit weniger als 100.000 Einwohnern muss der Wärmeplan nach § 4 des Wärmeplanungsgesetzes bis zum 30.06.2028 vorliegen.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt und mit Beschlussfassung einer kommunalen Wärmeplanung durch die Stadtverordnetenversammlung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie beim Einbau einer neuen Heizung erfüllen.

Bestandteile einer kommunalen Wärmeplanung

 

Die kommunale Wärmeplanung nach lässt sich grob in die folgenden Phasen unterteilen:

Innerhalb der Bestandsanalyse erfolgt eine systematische Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen. Außerdem wird die aktuelle Wärmeversorgungsstruktur in der Stadt Brandenburg räumlich dargestellt. Als vorgelagerter Teil der Bestandsanalyse wird eine Eignungsprüfung durchgeführt. Sie identifiziert Teilgebiete der Stadt, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärmenetz eignen.

Die Potenzialanalyse erfasst die Potenziale zur Reduktion des Wärmebedarfs und zur Erzeugung und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Die Einsparpotenziale umfassen dabei sowohl Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden durch Verbesserungen des baulichen Wärmeschutzes als auch Effizienzsteigerungen.

Die Zielszenarien beschreiben die langfristige Entwicklung zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung des gesamten Stadtgebietes und beinhalten Informationen zur potenziellen Versorgungsstruktur im Zieljahr 2045.

Die Umsetzungsstrategie enthält einen Plan zur Einteilung des Stadtgebietes in verschiedene Wärmeversorgungsgebiete. Weiterhin enthält sie einen strategischen Fahrplan, Handlungsstrategien und konkrete Maßnahmen, die den Weg zu einer weitgehend treibhausgasneutralen Wärmeversorgung aufzeigen.

Im Zuge der Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden die wesentlichen Akteurinnen, Interessensgruppen, Vertreter der Wirtschaft sowie die Bürgerschaft bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt.

Mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Ende 2023 hat die kommunale Wärmeplanung eine ganz neue Aufmerksamkeit bekommen. Seit dem 1. Januar 2024 ist auch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) in Kraft, welches die kommunale Wärmeplanung im Detail regelt. Während das WPG der Strategieentwicklung dient, mit der die Umsetzung der Wärmewende planerisch eingeleitet wird, beinhaltet das GEG weitere Vorgaben und Konkretisierungen.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg hat am 23. Juli 2024 seine Umsetzungsverordnung über die Zuständigkeiten und das vereinfachte Verfahren im Bereich der kommunalen Wärmeplanung (Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung – Bbg WPVO) veröffentlicht.

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