Förderprogramme

Zukunft der Stadtentwicklung: ARGE Sanierungsrecht Ost tagte in Brandenburg an der Havel

Am 24. und 25. Oktober 2024 fand das Treffen der Arbeitsgemeinschaft Sanierungsrecht Ost (ARGE Sanierungsrecht Ost) im historischen Ambiente des Archäologischen Landesmuseums im Paulikloster in Brandenburg an der Havel statt. Vertreterinnen und Vertreter von 21 Städten kamen zusammen, um aktuelle Herausforderungen, rechtliche Entwicklungen und Best Practices im Bereich der städtebaulichen Sanierung zu diskutieren. Fachbesucher und Fachbesucherinnen aus beispielsweise Schwerin, Leipzig und München, aber auch ein Vertreter vom Deutschen Städtetag waren in Brandenburg an der Havel zu Gast.

Der Bürgermeister der Stadt Brandenburg an der Havel, Michael Müller, sowie Prof. Dr. Thomas Drachenberg, Landeskonservator und stellvertretender Direktor des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums begrüßten die 30 geladenen Gäste. Im Anschluss folgten zahlreiche Fachvorträge und Diskussionsrunden zu zentralen Themen des Sanierungsrechts. Im Mittelpunkt standen Berichte aus den Kommunen, Informationen zur aktuellen Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) sowie das Modellprojekt „Let’s play Klimaanpassung“, das Brandenburg an der Havel als Modellkommune für zukunftsweisende klimaresliente Stadtentwicklung präsentiert. Darüberhinaus gab es einen Rundgang durch das Brandenburger Sanierungsgebiet „Innenstadt“. Die ARGE Sanierungsrecht Ost findet zweimal pro Jahr statt und ist ein Zusammenschluss von Städten und Gemeinden, die sich mit rechtlichen und praktischen Fragen der städtebaulichen Sanierung beschäftigen. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist es, den Austausch von Erfahrungen zu fördern und Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu erarbeiten.

30 Jahre Stadtsanierung in Brandenburg an der Havel

Brandenburg an der Havel, ein Stadtdenkmal von europäischer Bedeutung, erlebte seit 1990 eine umfassende Stadtsanierung. Nach jahrzehntelanger Vernachlässigung der historischen Stadtkerne wurden erste Rettungsmaßnahmen eingeleitet, die schließlich 1993 zur förmlichen Festlegung eines 94 Hektar großen Sanierungsgebiets führten. Über tausend Fördermaßnahmen haben seither die Stadt revitalisiert, wobei besonders das Engagement privater Eigentümer maßgeblich war. Von den 743 sanierungsbedürftigen Gebäuden wurden 413 restauriert, 29 Baulücken geschlossen und mehrere Quartiere umstrukturiert. Der Sanierungsprozess erreichte Ende 2021 seinen Abschluss, als die Sanierungssatzung aufgehoben wurde.

Stadtumbau in Brandenburg an der Havel

Stadtumbauprozess seit 2002

Ausgangspunkt für den im Jahr 2002 gestarteten Stadtumbauprozess in Brandenburg an der Havel waren ein anhaltender Bevölkerungsrückgang und stark angewachsene Wohnungsleerstände. Seit 1990 hatte die Stadt ca. 15 % ihrer Bevölkerung verloren und auch die Bevölkerungsvorausberechnungen gingen von weiteren Einwohnerverlusten aus. Der Wohnungsleerstand lag gesamtstädtisch mit rd. 7.700 Wohnungen bei knapp 18 %, teilräumlich teilweise weit darüber (Innenstadt und Ring jeweils rd. 30 %, Hohenstücken rd. 22 %). Er hatte damit sowohl in der absoluten Größenordnung als auch in der Struktur ein Ausmaß angenommen, das sich für die Wohnungsunternehmen zu einem Existenz gefährdenden Problem entwickelte und zudem die städtebauliche, Wohnumfeld- und soziale Situation sowie das Image in den betroffenen Quartieren stark negativ beeinflusste. Die Dimension des anhaltenden Bevölkerungsrückganges erforderte auch eine Anpassung der städtischen Infrastrukturen und der Stadtstruktur.

Mit dem im April 2002 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen integrierten Stadt­umbaukonzept „Leben und Wohnen in Brandenburg an der Havel“ (Beschluss 119/2002 vom 24.04.2002) wurden erste Grundlagen geschaffen, um die Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik der Stadt Brandenburg an der Havel langfristig an die veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen anzupassen und dafür entsprechende Fördermittel von Bund und Land in Anspruch nehmen zu können.

Seit 2002 partizipiert die Stadt Brandenburg an der Havel am Bund-/Länder-Programm „Stadtumbau“ (STUB) der Städtebauförderung. Die Förderkulisse umfasst die räumlichen Schwerpunktstadtteile des Stadtumbaus Hohenstücken, Kernstadt und Nord. Folgende Teilprogramme sind bisher zum Einsatz gekommen:

  • Aufwertung (STUB AUF)
    im Focus: Aufwertung öffentlicher Räume (Straßen, Wege, Plätze, Freiflächen) im Bereich Kernstadt-Nord
  • Rückbau (STUB RB)
    Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude, im Focus: Stadtteil Hohenstücken
  • Rückführung städtischer Infrastruktur (RSI)
    stadtumbaubedingte Anpassungen sozialer und technischer Infrastrukturen
  • Sicherung, Sanierung und Erwerb von Altbauimmobilien (SSE)
    Im Focus: Aktivierung leerstehender denkmalgeschützter oder stadtbildprägender Altbauten in der Kernstadt

In den beiden Programmperioden STUB I (2002-2009) und STUB II (2010-2017) konnten mit Hilfe dieser Förderung eine Vielzahl von Aufwertungsmaßnahmen umgesetzt und nicht mehr nachgefragte Wohnungen vom Markt genommen werden. Seit 2018 läuft die Programmperiode STUB III.

Die erforderlichen Handlungsgrundlagen wurden und werden regelmäßig fortgeschrieben:

  • 2006: Fortschreibung des Stadtumbaukonzeptes (STUK II) mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (177/2006 vom 25.10.2006) und Integration der Kernaussagen in den ebenfalls 2006 erstellten und zeitgleich von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen „Masterplan der Stadt Brandenburg an der Havel“ (189/2006 vom 25.10.2006)
  • 2009: Fortschreibung der Stadtumbaustrategie als Voraussetzung zur Aufnahme in die Förderperiode STUB II und Integration der Kernaussagen in den 2011 fortgeschriebenen Masterplan, der auch die Rolle des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) übernahm; Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung (375/ 2011 vom 24.10.2012)
  • 2018: Fortschreibung der Stadtumbaustrategie als Voraussetzung zur Aufnahme in die Förderperiode STUB III mit Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung (102/ 2018 vom 27.06.2018) und Integration der Kernaussagen in das 2018 fortgeschriebene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK, SVV-Beschluss 079/2018 vom 30.05.2018)

Aktuelle Stadtumbaustrategie (Fortschreibung 2018)

Ausgehend vom erreichten Sachstand im Stadtumbauprozess sowie den aktuellen Rahmenbedingungen (insbesondere Demographie, Wohnungsmarkt) wurden die gesamtstädtischen und teilräumlichen Zielstellungen und Strategien des Stadtumbaus fortgeschrieben. Diese leiten sich aus dem übergeordneten Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK 2018) ab und konkretisieren die für den Stadtumbau relevanten Handlungsfelder.

Die Erarbeitung erfolgte in enger Abstimmung mit den Akteuren des Stadtumbaus, insbesondere den in der ARGE Stadtumbau vertretenen Wohnungsunternehmen. Außerdem wurde ein breites Bürgerbeteiligungsverfahren in den Stadtteilen durchgeführt, an denen insgesamt ca. 500 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen.

 

Download:

Nach oben

Denkmalschutz

Innenstadtsanierung

Das etwa 94 Hektar große Sanierungsgebiet der Brandenburger Innenstadt umfasst die drei mittelalterlichen Stadtkerne und besitzt mit ca. 400 Baudenkmalen die größte Denkmaldichte der Städte im Land Brandenburg. Anfangs als Modellstadt, später im Rahmen des Bund-Land-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz, flossen seit Beginn der 1990er Jahre ca. 100 Mio. EUR öffentlicher Mittel und ein beträchtlicher Anteil privater Investitionen in das Sanierungsgebiet. Die Sanierungsmaßnahmen nach den Grundsätzen des städtebaulichen Denkmalschutzes wirken als Impulsgeber für die positive Entwicklung des historischen Stadtzentrums zum attraktiven Standort für Handel, Gastronomie und Wohnen und somit zum touristischen Anziehungspunkt.

Im Sanierungsgebiet Innenstadt besteht weiterhin die Möglichkeit, auch private Baumaßnahmen aus Städtebaufördermitteln gemäß Städtebauförderungsrichtlinie 2015 (StBauFR) zu bezuschussen. Die Zuschüsse setzen sich aus Mitteln des Bundes, des Landes Brandenburg und der Stadt Brandenburg zusammen.

Fördergebiet: Innerstädtisches Sanierungsgebiet

Förderungsbedingungen: Die Maßnahmen müssen dazu beitragen, die Gestaltungsqualität des Gebäudes und der Freiflächen in seiner Wirkung auf das Stadtbild und den öffentlichen Raum wesentlich und nachhaltig zu verbessern.

Höhe der Förderung: Gefördert wird max. bis zur Höhe der unrentierlichen Kosten bei der Sanierung von Gebäuden.

Dabei werden die Brutto-Baukosten inkl. Nebenkosten für Baumaßnahmen an den stadtbildprägenden Bauteilen wie Dach, Fassaden, Fenster und Außentüren straßen- und hofseitig sowie vom öffentlichen Raum frei einsehbare Außenanlagen mit 40 % bzw. 55 % bei Einzeldenkmalen gefördert.

Antragsformulare erhalten Sie im Rahmen eines Beratungsgespräches. Bitte wenden Sie sich an nebenstehende Ansprechpartnerinnen.

Die Sanierungssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt“ vom 06.04.2010 wurde vom 01.12.2021 rechtsverbindlich durch öffentliche Bekanntmachung am 06.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Brandenburg an der Havel, Nummer 37 aufgehoben. Mit dieser Aufhebung der Satzung entfällt ab diesem Zeitpunkt die Anwendung $ 144/145 BauGB. Die Ausgleichsbetragspflicht nach $ 154 BauGB nach Abschluss der Sanierung bleibt weiterhin bestehen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertermittlung ist die rechtsverbindlich Aufhebung der Sanierungssatzung, also der 31.12.2021.

 

Gutachten zur Ermittlung der besonderen Bodenrichtwerte
Aktualisierung Gutachten
Flyer Ausgleichsbeträge
Antrag auf vorzeitige Ablöse

Nach oben

Ländliche Entwicklung

ILE/LEADER

Ansprechpartner für die Stadt Brandenburg an der Havel:

Gabriela Philipp-Plagemann
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: (03381) 58 61 10 / Mail:

Aktuelles

Drittes Projektauswahlverfahren für LEADER-Projekte gestartet – Stichtag 9. Oktober – beendet

Zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) rufen wir Projektträger in der LEADER-Region Fläming Havel auf, sich mit Ihrem Vorhaben am dritten Projektauswahlverfahren für LEADER-Projekte zu beteiligen. Alle Vorhaben müssen ein mit dem Land Brandenburg abgestimmtes Projektauswahlverfahren durchlaufen. Dieses soll sicherstellen, dass jeweils die Projekte mit dem höchsten Mehrwert in den Genuss einer Förderung kommen. Stichtag ist der 9. Oktober 2024. Das zur Vefügung stehende Budget beträgt 2,3 Mio. Euro EU-Mittel. Die maximale Fördersumme beträgt 800.000 Euro pro Projekt, sofern laut RES kein kleiner Wert gegeben wird. Informationen und das Formular finden Sie auf der Webseite in der Rubrik LEADER-Förderung.

Kontakt über den Ansprechpartner der Stadt Brandenburg oder über die Lokale Aktionsgruppe Fläming Havel.

Kontakt: Lokale Aktionsgruppe (LAG) Fläming-Havel e.V., Heiko Bansen und Eileen Delenk-Genz, Telefon: 033849 901948, E-Mail: lagfläming-havel.de

 

Ausschreibung Gehwegbau Mahlenzien

Die Ausschreibung „Straßenbauarbeiten, Neubau Gehweg Mahlenzien in Brandenburg an der Havel OT Mahlenzien“ ist beendet.

 

Ausschreibung Schlosspark Gollwitz

Die Ausschreibung „Zweiter Bauabschnitt Schlosspark Gollwitz“ ist beendet.

 

Für weitere Maßnahmen liegen Zuwendungsbescheide vor:

  • Gehwegebau Friedhofstraße Kirchmöser – abgeschlossen
  • Gehwegebau von der Bushaltestelle bis zur Kita in Mahlenzien – Vorbereitungen Bau laufen
  • Gehwegebau Schmerzke, Altes Dorf – in Planung
  • 2. Bauabschnitt Schlosspark Gollwitz – Vorbereitungen Bau laufen

Bau eines Gehweges in Mahlenzien von der Bushaltestelle bis zur Kindertagesstätte

Der Zuwendungsbescheid liegt vor. Die Ausschreibung wurde auf dem Vergabemarktplatz veröffentlicht. Ausschreibung „Straßenbauarbeiten, Neubau Gehweg Mahlenzien in Brandenburg an der Havel OT Mahlenzien“

Projektbeschreibung:

Die Maßnahme umfasst den Bau eines Fußweges von der Bushaltestelle bis zur Kita, vorbei am Friedhof. Der Weg wird täglich von Bewohner und Eltern der Kita genutzt. Zurzeit ist kein Fußweg vorhanden. Die Besucher des Friedhofes und der Kita laufen auf der Straße. Verbesserung der Gehwegsituation, da noch keiner vorhanden ist. Fußgängern wird eine sichere Erreichbarkeit der Kita und des Friedhofes ermöglicht. Spaziergänge der Kita innerhalb des Ortes wird sicherer gestaltet zum Beispiel Besuch der Feuerwehr. Der Weg stellt eine Verbindung von der Bushaltestelle/Ortslage zur Kita und zum Friedhof dar. Verbesserung sowie optische und funktionale Aufwertung der Gehwegsituation. Die Straße ist der Anbindungsweg an die Autobahn. Der Fußweg wird in einer 2 m breit ausgebaut in Betonpflaster.

2. Bauabschnitt Schlosspark Gollwitz

Der Zuwendungsbescheid liegt vor. Abstimmungen zum Verfahren innerhalb der Stadt erfolgen zur Zeit.

Projketbeschreibung:

Im zweiten Bauabschnitt soll der Rundweg weitergeführt werden. Des Weiteren sind Baumpflanzungen, kleinteilige Baumpflegearbeiten und wegbegleitende Grünflächen vorgesehen. Die Herstellung des Rundweges ist mit einer wassergebundenen Wegedecke ohne Kanteneinfassung geplant. Die Aufstellung von Bänken ist vorgesehen. Der 2. BA soll der bereits historischen Wegeführung im Park weiterführen. Ziel ist es einen Rundweg im Park zu schaffen. Nach Fertigstellung des 1. BA besteht bereits ein durch den Hauptweg gebildetes Grundgerüst, das nun mit der Führung eines sich kreuzenden zweiten Rundweges die Erschließung in Richtung Ost und West erweitert. Damit wird die Anbindung zum Havelradweg verbessert und das Dorf besser angebunden. Der Schlosspark ist ein Kartendenkmal und von hoher touristischer Bedeutung. Durch die Umsetzung des 1. BA im Jahre 2012 konnten positive Erfahrungen gesammelt werden. Nach der Instandsetzung des Schlossen als Begegnungsstätte für Besucher und Anwohner erfährt das komplette Ensemble eine Aufwertung und gewinnt in der Region an Bedeutung. Es wird ein komplett neuer westlicher Parkeingang geschaffen, der sowohl den Wasser- als auch Fahrradtouristen eine fast direkte Anbindung schafft und das Ensemble Schloss und Park als Symbiose erlebbar macht. So wird es künftig möglich sein, durch den Park auf das Schloss zuzuschreiten.

Bau eines Gehweges mit Beleuchtung in Schmerzke

Der Zuwendungsbeschei liegt vor. Vorbereitende Maßnahme zur Ausschreibung werden vorbereitet.

Projektbeschreibung:

Die Stadt Brandenburg plant die Erneuerung des Gehweges mit Beleuchtung vom Friedhof bis zur Bushaltestelle im Ortsteile Schmerzke zur Herstellung der Verkehrssicherheit und einer gänzlichen Barrierefreiheit. Im Rahmen des Bauvorhabens wird die abschnittsweise Erneuerung des Gehweges erfolgen. Das Material wird, wie im ersten Bauabschnitt, in Rechteckpflaster der Farbe herbstbunt weitergeführt. Die Maßnahme umfasst auch die Pflanzung von Bäumen und die Ansaat von Rasenflächen. Die Anordnung der Baumstandorte erfolgt im Bankett- und Grünstreifen. Die Grünfläche dient der Abtrennung der Seitenräume von der Fahrbahn. Die Neupflanzungen vervollständigen die vorhandene Baumreihe am Gehweg. Weiterhin wird die Beleuchtung erneuert. Die vorhandene Freileitungsanlage ist ca. aus dem Jahr 1960. Diese ist in einem schlechten Zustand und muss erneuert werden. Einige Maste wurden schon ausgetauscht bzw. repariert. Es sind alte Kofferleuchten 150 mit einem konventionellen Leuchtmittel an jedem 2. Mast angebracht. Die bereits vorhandenen Solarmodule für die Beleuchtung vor dem Friedhof werden entsprechend ihrer Kapazität erweitert. Der Gehweg entlang der Dorfstraße soll so hergestellt werden, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

Allgemeine Informationen

In Zusammenarbeit mit der LAG Fläming-Havel und der LAG Havelland begleitet die Stadt Brandenburg an der Havel ein Projekt zum Thema:

„Vernetzung im Tourismus: Schwerpunkt regionale Produkte“ in der
Reiseregion Havelland
.

Informationen:

Fachgruppe Stadtentwicklung

Gabrilea Philipp-Plagemann

Telefon (03381) 58 61 10 / Mail: gabriela.philipp-plagemannstadt-brandenburg.de

LAG Fläming Havel e.V.

Telefon: 033849 / 901948 Mail: lag@fläming-havel.de

Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung 2014-2020

Die Ortsteile der Stadt Brandenburg an der Havel Göttin, Gollwitz, Mahlenzien, Wust, Schmerzke und Klein Kreutz, Saaringen sind Bestandteil dieser Richtlinie und somit zählen sie zum ländlichen Raum. Der Ortsteil Wilhelmsdorf zählt zur LEADER-Region, ist aber kein ländl. Raum. Die Ortsteile Plaue und Kirchmöser gehören zum ländlichen Raum, aber nicht zur LEADER-Region. Diese Ortsteile sind ebenso Bestandteil der Richtlinie und können eine Förderung beantragen. Ziel ist es mit der Förderung von Maßnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des ländlichen Raums zu stärken, insbesondere durch den Erhalt und/oder Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Förderinstrument ist auf die Verbesserung bzw. Sicherung der Lebensperspektive aller dort lebenden Altersgruppen ausgerichtet. Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie soll eine regionale, nachhaltige Entwicklung im Sinne der Förderstrategie unterstützen. Die LAG Fläming Havel e.v. fungiert als Regionalmanagement für die gesamte Region Fläming – Havel.

Nach oben

Interessantes