Stadtentwicklungskonzepte und Rahmenpläne
Neben den im Baugesetzbuch aufgeführten formellen Planungen haben sich in der Praxis informelle Planungen herausgebildet und bewährt, beispielsweise die (Stadt-) Entwicklungsplanung und der städtebauliche Rahmenplan. Sie dienen der Vorbereitung, Unterstützung oder Abstimmung der formellen Bauleitplanung.
Die (Stadt-) Entwicklungsplanung enthält Zielvorstellungen für die kommunale Tätigkeit, beschreibt Erfordernisse, Maßnahmen und Investitionen nach Dringlichkeit und Rangfolge und kann zusätzliche Funktionen erfüllen, die durch den Flächennutzungsplan nicht erfasst werden können: z. B. qualitative und umsetzungsorientierte Festschreibung von funktionalräumlichen Leitbildern, Entwicklungs-, Ordnungs- und Gestaltungskonzeptionen.
Die städtebauliche Rahmenplanung hat in der Praxis vor allem als Vorbereitung für die Bauleitplanung erhebliche Bedeutung (als Vorbereitung einer Sanierung hat sie sogar Eingang in das Baugesetzbuch gefunden). Als Zwischenstufe zwischen dem Flächennutzungsplan und den verbindlichen Bauleitplänen tragen sie zur frühzeitigen Klärung standortbezogener Konflikte und teilräumlicher Entwicklungsziele bei. Häufig anzutreffen ist auch die sektorale Rahmenplanung, die sich ausschließlich auf einzelne Aspekte, wie Verkehr, Grün- und Freiraum konzentriert.
Informelle Planungen sind Orientierungshilfe bei Entscheidungen zu Bauvorhaben, zur Steuerung kommunaler und privater Investitionen sowie dem Einsatz von Fördermitteln.
Unmittelbar rechtliche Wirkung haben die informellen Planungen nicht. Hat die Stadtverordnetenversammlung solche Pläne jedoch beschlossen oder zustimmend zur Kenntnis genommen, so sind sie Bestandteil der Abwägung zur Aufstellung von Bauleitplänen. Sie bewirken insoweit eine gewisse Selbstbindung, dass sie sich nicht grundlos von den Ergebnissen der informellen Planungen lösen kann. Das gilt vor allem dann, wenn die Ergebnisse der informellen Planung durch Bürgerbeteiligung und Einbeziehung der Träger öffentlicher Belange zustande kam.
Die Stadt Brandenburg an der Havel verfügt über eine Reihe von informellen Planungen. Hervorzuheben sind:
- das Stadtumbaukonzept
- der Verkehrsentwicklungsplan einschließlich Lärmminderungsplan
- der Nahverkehrsplan
- die Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung als Vorstufe für Maßnahmen der Dorferneuerung sowie
- städtebauliche Rahmenpläne in verschiedenen Stadtteilen