Angebote zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen im Alltag (Alltagsunterstützende Angebote -AuA-)

Was ist das?

Alltagsunterstützende Angebote sind Angebote im Sinne des § 45 a SGB XI (Soziale Pflegeversicherung), welche Selbständigkeit, Selbstbestimmung und soziale Teilhabe von pflegebedürftigen Menschen fördern. Geschulte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und/oder Beschäftigte übernehmen zum Beispiel unter fachlicher Anleitung die Begleitung in einer Gruppe oder die stundenweise Unterstützung im Alltag.

Zu den Aktivitäten gehören zum Beispiel gemeinsame Beschäftigungen, Gespräche, Musikhören, Singen, Tanzen, Bewegungsübungen, Malen, Gedächtnisspiele, Spazierengehen bei der Erledigung alltäglicher Herausforderungen, wie Einkaufen oder Kochen und viele weitere Tätigkeiten.

 

Zu den Angeboten zählen:

  • Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote)
  • Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zu Entlastung von Pflegenden)
  • Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).

Alle alltagsunterstützenden Angebote bedürfen zur Qualtitätssicherung der Anerkennung durch das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (Angebotsanerkennungsverordnung).

 

Wo gibt es diese Angebote ?

Die Stadt Brandenburg an der Havel gewährt Zuwendungen für folgende Angebote in Kooperation mit Mitteln der Pflegeversicherung insbesondere zur Betreuung demenzkranker pflegebedürftiger Menschen:

 

Darüber hinaus gibt es weitere Angebote zur Alltagsunterstützung:

 

Angebote außerhalb von Brandenburg an der Havel, die in BRB anerkannt wurden und die Stadt als Einzugsgebiet haben:

  • CCustomCase UG: „zu Hause gut umsorgt“ – Alltagsbegleitung (Kontakt: Oliver Saupe, Wiesenweg 2, 14550 Groß Kreutz, Telefon: (033207) 319636, Mail: ccustomcasegmx.de)
  • Diakonisches Werk LK PM e.V. (Kontakt: Martina Alband, Kirchplatz 3, 14806 Bad Belzig, Telefon: 033841/ 31 77 4, Mail: geschaeftsstelle@dw-potsdammittelmark.de)

 

Mehr Informationen zu den alltagsunterstützenden Angeboten erhalten Sie im AOK-Pflege-Navigator.

 

Was soll erreicht werden?

Diese Angebote können die Pflegebedürftigen darin unterstützen, ihre vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten zu stärken und zu stabilisieren. Das hilft den Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können. Gleichfalls entlasten sie die Pflegepersonen für eine gewisse Zeit, in der diese sich ausruhen oder eigenen Interessen nachgehen können.

 

Wer kann sie in Anspruch nehmen?

Alltagsunterstützende Angebote stehen allen pflegebedürftigen Menschen im Sinne des § 14 SGB XI zur Verfügung, wenn sie in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden. Dies sind unter anderem auch Pflegebedürftige mit einer dementiellen oder psychischen Erkrankung oder mit einer geistigen Behinderung.

Die Anerkennung des Pflegegrades wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) durchgeführt.

 

Wer zahlt?

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme der alltagsunterstützenden Angebote in Höhe von bis zu 125,00 € pro Monat (sogenannter Entlastungsbeitrag nach § 45 b SGB XI).

Sie erhalten die Kostenerstattung auf Antrag von der zuständigen Pflegekasse oder von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen gegen Vorlage der entsprechenden Belege über die entstandenen Eigenbelastungen.

Wichtig ist auch, dass die Mittel, die innerhalb eines Kalenderjahres nicht ausgeschöpft wurden, in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden können.

Liegt kein Pflegegrad vor, können Sie die Leistungen dennoch in Anspruch nehmen, müssen diese aber aus eigenen Mitteln bezahlen.

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