Kulturförderung
Förderung von Projekten
Dem Kulturbüro der Stadt Brandenburg an der Havel stehen jedes Jahr städtische Mittel zur Förderung kultureller Projekte zur Verfügung.
Projekte sind zeitlich begrenzte Vorhaben von regionaler oder überregionaler Bedeutung, die beispielgebend auf den Gebieten Musik, der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, der Literatur, der Soziokultur und kulturellen Bildung sowie des zeitgeschichtlichen und kulturellen Gedächtnisses sind. Die Projekte bzw. Maßnahmen sollen allen Bürgern/ Bürgerinnen zugänglich sein, ein öffentliches Interesse erwarten lassen, Eigeninitiative und Mitverantwortung unterstützen und fördern, Innovation fördern und ortsbezogen, kulturszenebelebend sowie kunstspartenübergreifend sein.
Antragsfrist : spätestens 3 Monate vor Beginn der Maßnahme / Anträge auf Betriebskostenzuschüsse sind bis zum 1. Oktober des Vorjahres einzureichen
Förderung von Stadtfesten
Dem Kulturbüro der Stadt Brandenburg an der Havel stehen jedes Jahr städtische Mittel zur Förderung von Stadtfesten zur Verfügung:
Diese Stadtfeste müssen kulturelle Veranstaltungen sein, die geistige und künstlerische Errungenschaften, stadtgeschichtliche Ereignisse, oder Brauchtum, oder Tradition für eine Vielzahl von einheimischen Besuchern und Touristen erlebbar machen. Der Antragssteller sollte Erfahrungen bei der Organisation von Veranstaltungen vorweisen können und muss Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung geben.
Antragsfrist: 30. September des Vorjahres
Beantragung von Projekten oder Stadtfesten
Die Anträge auf Förderung sowie die Einwilligungserklärung sind schriftlich und unterschrieben an das Kulturbüro in der Stadt Brandenburg an der Havel zu richten.
- Formular Einwilligung Datenschutzgrundverordnung für Fördermittelanträge
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Stadt Brandenburg an der Havel
- Richtlinie der Stadt Brandenburg an der Havel zur Förderung der Freien Kulturarbeit
- Richtlinie der Stadt Brandenburg an der Havel zur Förderung von kulturellen Veranstaltungen (Stadtfeste)
- Allgemeine Förderungs- und Bewirtschaftungsgrundsätze für Zuwendungen der Stadt Brandenburg an der Havel (AFBG)
Verwendungsnachweis
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Der Nachweis ist im Original im Kulturbüro der Stadt Brandenburg an der Havel einzureichen.
Sachbericht
In dem Sachbericht sind die Verwendung und das Ergebnis der Zuwendung im Einzelnen darzustellen. Bei der Erarbeitung des Sachberichts können folgende Fragestellungen hilfreich sein:
- Wurde der Zuwendungszweck erfüllt? (Bitte mit Angaben zum Ort, Durchführungszeitraum, evtl. Teilnehmer, evtl. Besucherzahl und zum Erfolg des Projektes)
- Gab es Abweichungen zur Planung? (Bitte mit Angaben zu den Gründen der Abweichung)
- Wurden die Fördermittel wirtschaftlich und sparsam verwendet?
- Waren alle Ausgaben notwendig?
Zahlenmäßiger Nachweis
In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und getrennt nach der Gliederung des Finanzierungsplans auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Aus dem Nachweis müssen Tag, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein. Mit dem Nachweis sind die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebeleg) vorzulegen bzw. zur Einsicht bereitzuhalten. Die Verträge über die Vergabe von Aufträgen sind im Original vorzulegen bzw. zur Einsichtnahme bereitzuhalten.
Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten; die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck.