Führerschein, Gebühren im Überblick

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.

Leistungsbeschreibung

Nachfolgend aufgeführte Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

Welche Gebühren fallen an?

Allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten

  • Umtausch auf EU-Führerschein – 25,30 Euro
  •  Namensänderung (bei Vorlage eines alten Führerscheins – Papierführerschein oder Kartenführerschein vor dem 19.01.2013- ) – 25,30 Euro
  •  Namensänderung (bei Vorlage eines EU-Kartenführerscheins ab dem 19.01.2013) – 10,00 Euro
  •  Ersatz-Führerschein – 31,80 Euro
  • Vorläufige Fahrberechtigung/Ausnahmegenehmigung – 15,00 Euro
  •  Internationaler Führerschein – 16,30 Euro ohne Probezeit / 17,10 mit Probezeit
  • Erweitern / Verlängern der Fahrerlaubnis – 43,90 Euro (+ 0,80 Euro mit Probezeit)
  • Erteilen einer Fahrerlaubnis auf Probe – 44,70 Euro
  •  Erteilen einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L, T – 43,90 Euro
  •  Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis – ohne Probezeit – 40,60 Euro
  •  Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis – mit Probezeit – 41,40 Euro

Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse

  • EU / EWR Staat oder prüfungsfrei ohne Probezeit – 36,30 Euro
  • EU / EWR Staat oder prüfungsfrei mit Probezeit – 37,10 Euro
  • Umschreibung prüfungspflichtig ohne Probezeit – 43,90 Euro
  • Umschreibung prüfungspflichtig mit Probezeit – 44,70 Euro

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Ersterteilung (ohne Gebühr für Ortskundeprüfung) – 43,90 Euro
  • Verlängerung – 38,00 Euro
  • Ortskundeprüfung schriftlich - 55,00 Euro 
  • Ortskundekatalog – 5,10 Euro

Sonstiges

  • Änderung des Prüfauftrages (z.B. bei Wechsel der Fahrschule nach Antragstellung) - 12,80 Euro
  • Direktversand des Führerscheins nach Hause – 5,10 Euro

 Neuerteilung nach vorangegangener Entziehung, Versagung oder Verzicht

  •  Vereinfachtes Verfahren (ohne umfangreiche Eignungsbewertung) – 119,40 Euro ohne Probezeit / 120,20 Euro mit Probezeit
  •  Erweitertes Verfahren (mit umfangreicher Eignungsbewertung) - 211,00 Euro ohne Probezeit / 211,80 Euro mit Probezeit 

Hinweis: ggf. ist bei Anträgen u. U. ein besonders hoher Aufwand der Behörde zum Besitzstand notwendig – in diesen Fällen wird bei der Behörde eine Gebühr von zusätzlich 10,20 Euro (bei EU-Führerschein-Inhabern) bzw. 20,00 Euro (bei Inhabern von „Papier“-Führerscheinen) erhoben

Anfallende Gebühren können vor Ort am Kassenautomaten in bar oder mittels EC-Karte beglichen werden.

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