Führerschein, Gebühren im Überblick
Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.
Leistungsbeschreibung
Nachfolgend aufgeführte Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Welche Gebühren fallen an?
Allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten
- Umtausch auf EU-Führerschein – 25,30 Euro
- Namensänderung (bei Vorlage eines alten Führerscheins – Papierführerschein oder Kartenführerschein vor dem 19.01.2013- ) – 25,30 Euro
- Namensänderung (bei Vorlage eines EU-Kartenführerscheins ab dem 19.01.2013) – 10,00 Euro
- Ersatz-Führerschein – 31,80 Euro
- Vorläufige Fahrberechtigung/Ausnahmegenehmigung – 15,00 Euro
- Internationaler Führerschein – 16,30 Euro ohne Probezeit / 17,10 mit Probezeit
- Erweitern / Verlängern der Fahrerlaubnis – 43,90 Euro (+ 0,80 Euro mit Probezeit)
- Erteilen einer Fahrerlaubnis auf Probe – 44,70 Euro
- Erteilen einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L, T – 43,90 Euro
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis – ohne Probezeit – 40,60 Euro
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis – mit Probezeit – 41,40 Euro
Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
- EU / EWR Staat oder prüfungsfrei ohne Probezeit – 36,30 Euro
- EU / EWR Staat oder prüfungsfrei mit Probezeit – 37,10 Euro
- Umschreibung prüfungspflichtig ohne Probezeit – 43,90 Euro
- Umschreibung prüfungspflichtig mit Probezeit – 44,70 Euro
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Ersterteilung (ohne Gebühr für Ortskundeprüfung) – 43,90 Euro
- Verlängerung – 38,00 Euro
- Ortskundeprüfung schriftlich - 55,00 Euro
- Ortskundekatalog – 5,10 Euro
Sonstiges
- Änderung des Prüfauftrages (z.B. bei Wechsel der Fahrschule nach Antragstellung) - 12,80 Euro
- Direktversand des Führerscheins nach Hause – 5,10 Euro
Neuerteilung nach vorangegangener Entziehung, Versagung oder Verzicht
- Vereinfachtes Verfahren (ohne umfangreiche Eignungsbewertung) – 119,40 Euro ohne Probezeit / 120,20 Euro mit Probezeit
- Erweitertes Verfahren (mit umfangreicher Eignungsbewertung) - 211,00 Euro ohne Probezeit / 211,80 Euro mit Probezeit
Hinweis: ggf. ist bei Anträgen u. U. ein besonders hoher Aufwand der Behörde zum Besitzstand notwendig – in diesen Fällen wird bei der Behörde eine Gebühr von zusätzlich 10,20 Euro (bei EU-Führerschein-Inhabern) bzw. 20,00 Euro (bei Inhabern von „Papier“-Führerscheinen) erhoben
Anfallende Gebühren können vor Ort am Kassenautomaten in bar oder mittels EC-Karte beglichen werden.