Jagdschein Erteilung für Jugendliche

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Kurzbeschreibung

Staatliches Dokument, welches dem Inhaber/der Inhaberin die Jagdausübung erlaubt.

Leistungsbeschreibung

Der Jagdschein wird von der unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn Antragstellerin oder Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt:

  • Bestandene Jägerprüfung. Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)
  • persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG), die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
  • Mindestalter 16 Jahre

Verfahrensablauf

Schriftlicher Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheines bei der unteren Jagdbehörde, wo Jäger oder Jägerin ihren Hauptwohnsitz haben.

Zuständige Stelle

Untere Jagdbehörde

Voraussetzungen

Die Ausübung der Jagd bedarf einer bestandenen Jägerprüfung, einer vorhandenen Jagdhaftpflichtversicherung und persönlicher sowie körperlicher Eignung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einzureichende Unterlagen bei Beantragung eines Jagdscheines für Jugendliche:

  • Nachweis der bestandenen Jägerprüfung
  • Personalausweis
  • Police der Jagdhaftpflichtversicherung
  • zwei Passbilder zum Erstantrag
  • ggf. Nachforderung der unteren Jagdbehörde

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: 10,00 – 80,00 EUR pro Jagdjahr je nach Art und Laufzeit des Jagdscheines

Jagdabgabe: 5,00 – 25,00 EUR je nach Art des Jagdscheines

Welche Fristen muss ich beachten?

Ausstellung frühestens ab Antragsdatum im laufenden Jagdjahr möglich. Beantragung rechtzeitig vor Ablauf des vorhandenen Jagdscheines. Laufzeit regelmäßig vom Jagdjahresbeginn 01.04. des Jahres bis 31.03. des Folgejahres bzw. entsprechend ein oder zwei Jahre später.

Was sollte ich noch wissen?

Im begründeten Einzelfall kann die untere Jagdbehörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens über die geistige und körperliche Eignung nach § 17 Absatz 6 Bundesjagdgesetz fordern.

Jagdscheine gibt es auch für Falkner und Falknerinnen sowie für ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

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