Anliegerpflichten – Straßenreinigung/Winterdienst

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.

Leistungsbeschreibung

Die Wahrnehmung der Anliegerpflichten aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist ein wichtiger Beitrag für die Ordnung und Sauberkeit in unserer Stadt. 

Die Kontrolle und Durchsetzung obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde. Verstöße gegen die Reinigungs- bzw. Winterdienstpflichten können mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet werden. Des Weiteren können diese im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung (hier: Ersatzvornahme) gegenüber dem Anlieger bzw. Grundstückseigentümer durchgesetzt werden. Die entstehenden Kosten für die Ersatzvornahme sind dem Anlieger bzw. Grundstückseigentümer aufzuerlegen.

Näheres können Sie der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung unter der Internetadresse www.stadt-brandenburg.de/rathaus/ortsrecht entnehmen.

Allgemeine Hinweise zu Anliegerpflichten:

Zur ordnungsgemäßen Reinigung gehören unter anderem die Beseitigung von Laub, Unrat, Hundekot, Verschmutzungen sowie wildem Pflanzen- und Baumbewuchs.

Die Räum- und Streupflichten beinhalten unter anderem das Beräumen des Gehweges in einer Breite von 1,50 m. Ist dieser nicht vorhanden, ist zur bebauten Fahrbahnseite hin ein 1,50 m breiter Streifen zu beräumen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger und der Straßenverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert werden. Bei Eis- und Schneeglätte ist mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Der Einsatz von auftauenden Mitteln ist grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen (z. B. Eisregen, Blitzeis) zulässig.

An wen muss ich mich wenden?

Angela Köhler

Telefon: (03381) 58 3275

Fax:       (03381) 58 3233

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