Verkehrsregelnde Maßnahmen für Wohnungsumzüge

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.

Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung eines Möbelumzuges besteht die Möglichkeit, Haltverbote mit den Zusätzen „Umzugsdatum“ und „Umzugszeit“ verkehrsrechtlich anordnen zu lassen. Die protokollierte Aufstellung der Verkehrszeichen hat mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 vollen Tagen vor Beginn der Maßnahme zu erfolgen.

Die Beschaffung und Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen obliegt dem Antragsteller, wobei diese durch eine zertifizierte Fachfirma (zu finden im Internet unter Baustellenabsicherung oder Verkehrssicherung) zu stellen sind.

An wen muss ich mich wenden?

Antje Wittek

Telefon: (03381) 58 32 29

Fax:      (03381) 58 32 33

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vollständig ausgefüllter Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben und beträgt 15,00 € (bis zu zwei Umzugstage).

Die Bezahlung kann nach Erhalt des Gebührenbescheides direkt in bar, aber auch per Überweisung oder durch Bankeinzugsermächtigung erfolgen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)

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