Erlaubnis einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.
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Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen gemäß § 29 Absatz 2 StVO einer Erlaubnis.
Darunter fallen zum Beispiel folgende Veranstaltungen:
Motorsportliche Veranstaltungen
Sonstige Veranstaltungen wie: Lampionumzüge, Volksläufe, Volksmärsche, Umzüge bei Volksfesten, Festumzüge, Radmärsche u.ä.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Veranstaltererklärung
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
- Für Sondernutzungen wird die Gebühr nach der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Brandenburg an der Havel erhoben.
Rechtsgrundlage
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§§ 44, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
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§ 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
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Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Stadt Brandenburg an der Havel
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)