Erlaubnis einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.

Leistungsbeschreibung

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen gemäß § 29 Absatz 2 StVO einer Erlaubnis.

Darunter fallen zum Beispiel folgende Veranstaltungen:

Motorsportliche Veranstaltungen

Sonstige Veranstaltungen wie: Lampionumzüge, Volksläufe, Volksmärsche, Umzüge bei Volksfesten, Festumzüge, Radmärsche u.ä.

An wen muss ich mich wenden?

Anke Pauluth

Telefon: (03381) 58 32 25

Fax:       (03381) 58 32 33

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Veranstaltererklärung

Welche Gebühren fallen an?

Interessantes