Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.

Kurzbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch einlegen.

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

 

 

Verfahrensablauf

Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

Zuständige Stelle

Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde

Voraussetzungen

keine

Welche Gebühren fallen an?

gebührenfrei

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Urheber

Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am

04.11.2015

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