Amtliche Meldebestätigung (Meldebescheinigung)

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.

Kurzbeschreibung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Leistungsbeschreibung

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

Anträge / Formulare

Urheber

Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am

04.11.2015

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