Wohnsitz abmelden

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.

Kurzbeschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bestätigung des Wohnungsgebers

  • Bei persönlicher Abmeldung sind der Personalausweis und/oder Reisepass sowie alle Dokumente (z. B. Kinderreisepass, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger und Geburtsurkunden für Kinder, die kein Dokument besitzen, vorzulegen. 
  • Bei einer Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist die unterschriebene Vollmacht vorzulegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am

17.11.2015

Links & Onlinedienste

Abmeldung einer Nebenwohnung

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