Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.

Kurzbeschreibung

- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach Forschungstätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis für Suche nach Beschäftigungsverhältnis oder Aufnahme selbstständige Tätigkeit
(Erwerbstätigkeit) die der Qualifikation des Ausländers entspricht
- Rechtsanspruch bei direktem Anschluss an bisherige Forschungstätigkeit
- max. 9 Monate gültig
- berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit
- zuständig: örtlich Ausländerbehörde

Leistungsbeschreibung

Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Forschungstätigkeit erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

Zuständige Stelle

- Die für Ihren Wohnort örtlich zuständige Ausländerbehörde.

Zuständig im Land Brandenburg sind die Ausländerbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte.

Voraussetzungen

Sie haben in Deutschland eine Forschungstätigkeit ausgeführt, diese abgeschlossen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (§ 18d oder § 18e AufenthG) besessen. Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- eine geklärte Identität,
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Gültiger Nationalpass
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen

Welche Gebühren fallen an?

Fixe Kosten: Gebühr EUR 98,00

Gebühr: 98,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft, wird empfohlen.

Antragsfrist: 4 Wochen
Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage, § 20 Absatz 3 Nummer 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) finden Sie im Internet auf folgender Seite

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html

Rechtsbehelf

- Widerspruch
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg
Fachamt Einwohnerwesen
Harburger Rathausplatz 1
21073 Hamburg
E-Mail: bezirksamtharburg.hamburg.de
Fax: 040 427907600
Telefon: +49 40 428713849

Fachlich freigegeben am

20.11.2020

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