Staatsangehörigkeitsbehörde

Seit dem 27. Juni 2024 gelten die neuen Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht.

Die Kernpunkte der Reform sind*:

  • Mehrstaatigkeit möglich: Einbürgerungsbewerber müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben.
  • Verkürzung Aufenthaltszeit: Statt nach acht Jahren sollen Menschen bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.
  • Besondere Leistung wird belohnt: Bei „besonderen Integrationsleistungen“ ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich.
  • Lockerung Geburtsortprinzip: Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erwerben künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt komplett und die Voraufenthaltszeit des maßgeblichen Elternteils wird von acht auf fünf Jahre verkürzt.
  • öffentliche Einbürgerungsfeiern: Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde findet im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier statt. *Quelle: www.bmi.bund.de

Kurzinfo

Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist sachlich zuständig für:

  • Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Anträge auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Anträge auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Upstallstraße 25
14772 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Haltestelle:
Willibald-Alexis-Straße (Straßenbahnlinie 6 / Buslinie E)
VBBr-Fahrplanauskunft
E-Mail:
staatsangehoerigkeitsbehoerdestadt-brandenburg.de
Telefon:
(03381) 58 33 12
Fax:
(03381) 58 33 24
Kontaktformular:
Verschlüsseltes Kontaktformular
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Leitung

Frau Brandt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder telefonisch (s. Kontaktdaten).

Telefon-Sprechzeiten

 

Montag:
09:00 – 11:00 Uhr
Dienstag:
09:00 – 11:00 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
09:00 – 11:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 11:00 Uhr

Beschreibung

Wenn Sie Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben, prüfen Sie bitte zunächst, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Hierfür steht Ihnen der Quick-Check zur Verfügung. Ergibt der Quick-Check, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Antrag stellen (siehe nachfolgende Hinweise). Ergibt der Quick-Check, dass Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an die Staatsangehörigkeitsbehörde, vorzugsweise per E-Mail.

Den Antrag auf Einbürgerung können Sie elektronisch (online) oder schriftlich (Papierform) stellen.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung:

Belegen Sie bitte alle Angaben an der dafür vorgesehenen Stelle mit einem Nachweis. Sind die Nachweise nicht vollständig, erhalten Sie nach Eingang Ihres Online-Antrages ein Schreiben mit der Aufforderung, weitere Nachweise einzureichen.

Wenn Sie im Online-Antrag für Familienangehörige (Ehepartner, Kinder) die Miteinbürgerung beantragen, werden zur Antragsbearbeitung weitere Angaben benötigt. Diese Angaben werden mit einem → Formular erhoben. Auf die → Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einbürgerungsverfahren wird hingewiesen. Das ausgefüllte und mit den entsprechenden Nachweisen (Welche Unterlagen werden benötigt?) versehene Formular reichen Sie bitte per Post ein oder geben es persönlich am Infopunkt des Verwaltungsgebäudes (Sitz der Staatsangehörigkeitsbehörde) ab. Die Originalnachweise sind zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen.

Hinweise zur schriftlichen Antragstellung:

Belegen Sie bitte alle Angaben mit einem Nachweis (Welche Unterlagen werden benötigt?). Die Nachweise reichen Sie bitte in Kopie ein. Originale können Sie auch einreichen, wenn Sie diese nicht mehr für andere Zwecke benötigen. Den Antrag einschließlich Nachweise übersenden Sie bitte per Post oder geben diesen am Infopunkt des Verwaltungsgebäudes (Sitz der Staatsangehörigkeitsbehörde) persönlich ab. Die Originalnachweise sind zu einem späteren Zeitpunkt vorzulegen, sofern der Nachweis zunächst mittels Kopie erfolgt.

Sollen Familienangehörige (Ehepartner, Kinder) mit eingebürgert werden, sind weitere Angaben notwendig. Diese Angaben werden mit einem → Formular erhoben. Auf die → Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einbürgerungsverfahren wird hingewiesen. Das ausgefüllte und mit den entsprechenden Nachweisen (Welche Unterlagen werden benötigt?) versehene Formular reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag ein.

Gebühren

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro. Für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, die mit ihren Eltern mit eingebürgert werden, und die keine eigenen Einkünfte haben, ermäßigt sich die Gebühr auf 51 Euro.

Bei Antragstellung wird ein Vorschuss erhoben. Dieser beträgt 191 Euro, für minderjährige Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 38 Euro.

Position innerhalb der Stadtverwaltung

Übergeordnete Dienststelle:

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