Staatsangehörigkeitsbehörde
Anschrift und Kontakt
Upstallstraße 25
14772 Brandenburg an der Havel
Hier befinden sich:
Anschrift
Upstallstraße 25
14772 Brandenburg an der Havel
Kontakt
- Haltestelle:
- Willibald-Alexis-Straße (Straßenbahnlinie 6 / Buslinie E)
VBBr-Fahrplanauskunft - E-Mail:
- staatsangehoerigkeitsbehoerdestadt-brandenburg.de
- Telefon:
- (03381) 58 33 12
- Fax:
- (03381) 58 33 24
- Kontaktformular:
- Verschlüsseltes Kontaktformular
Hiermit können Sie uns über Ihr Servicekonto kontaktieren und bis zu 5 Dokumente hochladen.
Leitung
Frau Brandt
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Persönliche Vorsprachen zur Beratung oder Antragstellung sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder telefonisch (s. Kontaktdaten).
Telefon-Sprechzeiten
- Montag:
- 09:00 – 11:00 Uhr
- Dienstag:
- 09:00 – 11:00 Uhr
- Mittwoch:
- geschlossen
- Donnerstag:
- 09:00 – 11:00 Uhr
- Freitag:
- 09:00 – 11:00 Uhr
Beschreibung
Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist sachlich zuständig für:
- Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
- Anträge auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit
- Anträge auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
Wenn Sie Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben, kontaktieren Sie uns bitte, vorzugsweise per E-Mail. Sie erhalten von uns die Antragsvordrucke und auf Wunsch eine Beratung zu den Voraussetzungen einer Einbürgerung. Eine Online-Antragstellung ist seit dem 20.11.2024 möglich (s. Dienstleistungen am Ende dieser Seite).
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern miteingebürgert werden, und die keine eigenen Einkünfte haben, ermäßigt sich die Gebühr auf 51 Euro.
Die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Einbürgerung sind aktuell recht lang. Das Antragsaufkommen wird sich infolge der seit dem 27. Juni 2024 geltenden neuen Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht nochmals erhöhen. Ihre Anträge werden von uns kontinuierlich und grundsätzlich in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs bearbeitet. Wir bitten um Geduld.
Hinweise zu den neuen Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht:
Seit dem 27. Juni 2024 gelten die neuen Regeln im Staatsangehörigkeitsrecht.
Die Kernpunkte der Reform sind*:
- Mehrstaatigkeit möglich: Einbürgerungsbewerber müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben.
- Verkürzung Aufenthaltszeit: Statt nach acht Jahren sollen Menschen bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.
- Besondere Leistung wird belohnt: Bei „besonderen Integrationsleistungen“ ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich.
- Lockerung Geburtsortprinzip: Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erwerben künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt komplett und die Voraufenthaltszeit des maßgeblichen Elternteils wird von acht auf fünf Jahre verkürzt.
- öffentliche Einbürgerungsfeiern: Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde findet im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier statt. *Quelle: www.bmi.bund.de
Dienstleistungen
- Antrag auf EinbürgerungOnline-Dienst
- Deutsche Staatsangehörigkeit Feststellung des Fortbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit für im Inland geborene Kinder im Rahmen der Optionspflicht
- Negativbescheinigung beantragen (zur Staatsangehörigkeit)Kostenpflichtig
- Staatsangehörigkeitsausweis beantragenKostenpflichtig