Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung Mobiler-ICT-Karte

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.

An wen muss ich mich wenden?

Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

Telefon: (030) 1815-1111

Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Sie können den Antrag alternativ auch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge senden (https://bscw.bund.de). Über den Antrag entscheidet dann die zuständige Ausländerbehörde.

Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie

  • in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung.
  • in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

§ 19b AufenthG

§ 19b AufenthG

Anträge / Formulare

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