Melderegisterauskunft Erteilung

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.

Leistungsbeschreibung

Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Verfahrensablauf

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Voraussetzungen

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Wochen

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

10.09.2021

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