Verlust von Gegenständen anzeigen

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten am Servicekonto betroffen. Der Online-Antrag kann vorübergehend nicht verwendet werden.

Leistungsbeschreibung

Personen, die einen Gegenstand (Schlüssel, Kleidungsstücke, Fahrräder, Bücher, Handys etc.) auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verloren haben, können sich an das Fundbüro wenden.

Melden Sie Ihren Verlust mithilfe der Online-Verlustanzeige, so kann sich das Personal des Fundbüros bei Ihnen melden, wenn ein Gegenstand gefunden wird, der zu Ihrer Verlustanzeige passt.

Bitte prüfen Sie vor der Anzeige eines Verlustes im Online-Fundportal, ob Ihr Gegenstand bereits gefunden wurde.

Welche Gebühren fallen an?

  • Verwahrung von Fundsachen im Wert von 25,- bis unter 150,- EUR: 6,00 Euro
  • Verwahrung von Fundsachen im Wert von 150,- bis unter 500,- EUR: 11,00 Euro
  • Verwahrung von Fundsachen je angefangene 500,- EUR: 16,00

Die Gebühren sind bei Abholung von Fundsachen zu zahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Fundsachen warten im Fundbüro bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach an den Finder übergeben oder zu bestimmten Terminen versteigert.

Anträge / Formulare

  • Verlustanzeige (Online-Formular erst nach Anmeldung im grauen Infokasten unter „Links & Onlinedienste“ verfügbar)

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie folgende Hinweise im Fall eines Verlustes:

  • Gegenstände, die nicht mehr als 10,00 € an Veräußerungswert haben, sind als sogenannte Bagatellfunde nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig.
  • Für verlorene Dokumente ist ein persönliches Erscheinen im Bürgerservice notwendig, um zugleich neue Dokumente zu beantragen.

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