Beantragung einer Schulbescheinigung bei der Schule für Kranke

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Leistungsbeschreibung

Eine Schulbescheinigung ist ein Nachweis darüber, dass eine Person an einer Schule angemeldet ist.

Beantragen können es Schülerinnen und Schüler der Schule für Kranke in Brandenburg an der Havel selbst oder deren Eltern/Sorgeberechtigte.

Schulbescheinigungen werden von Schüler/innen oder deren Eltern/Sorgeberechtigten für verschiedene Anlässe benötigt:

  • um Sozialleistungen zu beantragen (z.B. Kindergeld, Bafög älterer Geschwister, Zuschüsse für den Schulbesuch)
  • für andere behördliche Anträge (z.B. gesetzliche Versicherungen, Aufenthaltserlaubnis)
  • für Arbeitgeber  (z.B. bei Ferienjobs von Schüler/innen)

Sie müssen den Grund für die Beantragung einer Schulbescheinigung nicht angeben. Jedoch haben Sie bei Beantragung bestimmter Sozialleistungen Anspruch auf eine kostenfreie Schulbescheinigung. Wenn Sie die Gebühr für die Schulbescheinigung nicht zahlen wollen, müssen Sie diesen Anspruch auf eine kostenfreie Schulbescheinigung durch ein entsprechendes Dokument nachweisen. Mehr Informationen finden Sie unter „Welche Gebühren fallen an?“.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Schulbescheinigung kostet 4,00 € pro Stück.
Es gibt Sonderfälle, in denen eine Schulbescheinigung kostenfrei augestellt wird.

Wann ist eine Schulbescheinigung kostenlos?

Gebührenfrei sind Schulbescheinigungen bei Vorlage eines aktuellen gültigen Familienpasses bzw. Sozialhilfebescheides und wenn sie für die Erlangung einer Sozialleistung notwendig sind. Hierfür ist das Antragsformular / Schreiben der jeweiligen Behörde, welche eine Schulbescheinigung von Ihnen angefordert hat, im Sekretariat vorzulegen. Die Beantragung der Schulbescheinigung ist für die folgenden Sozialleistungen kostenlos:

  • Kindergeld (Bundesagentur für Arbeit/Kindergeldstellen des Öffentlichen Dienstes)
  • Wohngeld, Wohnberechtigungsscheine (Wohngeldstellen)
  • Leistungen der Arbeitsförderung, Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II (Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter)
  • Leistungen der Ausbildungsförderung (BAFöG) (Ämter und Landesämter für Ausbildungsförderung)
  • Leistungen für schwerbehinderte Menschen (Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter, Amt für Soziales und Versorgung)
  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkassen, Bundesknappschaften)
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen)
  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundes- und Landesversicherungsanstalten)
  • Soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kriegsopferfürsorge (Amt für Soziales und Versorgung, Hauptfürsorgestellen)
  • Erziehungsgeld (Auszahlungsstellen)
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämter)
  • Leistungen der Sozialhilfe, Grundsicherung des SGB XII (Sozialämter, überörtliche Träger der Sozialhilfe, Gesundheitsämter)
  • Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen (Agentur für Arbeit, Hauptfürsorgestellen, Krankenkassen, Unfallkassen, Versicherungsanstalten, Versorgungsämter, Sozialhilfeträger, Gesundheitsämter etc.)
  • Leistungen zur Unterhaltssicherung (Kreiswehrersatzamt)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialhilfeträger)

* Wichtig: Wenn Sie eine kostenfreie Schulbescheinigungen beantragen wollen, nutzen Sie bitte nicht den Online-Antrag, sondern wenden Sie sich direkt an das Schulsekretariat. 

Wo und wann kann die Gebühr eingezahlt werden?

Wenn Sie eine Schulbescheinigung per Online-Antrag beantragen, zahlen Sie die Gebühr direkt online.

Es besteht die Möglichkeit die Gebühr bar einzuzahlen. Hierzu stellen Sie den Antrag auf Schulbescheinigung bitte persönlich oder per E-Mail beim Schulsekretariat. Das Schulsekretariat kann keine Zahlungen für die Gebühr entgegen nehmen. Daher erfolgt anschließend die Bargeldkassierung in der:

Fachgruppe Schulverwaltung
Friedrich-Franz-Straße 19
TGZ Gebäude A
14770 Brandenburg an der Havel

Ansprechpartnerin:

Frau Große
Telefon (03381) 58 40 01
Raum 3.4.2 (3.Etage)

Ansprechpartnerin im Vertretungsfall:

Frau Woköck
Telefon (03381) 58 40 31
Raum 3.2.5/2 (3. Etage)

Folgende Kassenzeiten sind dabei unbedingt zu beachten:

Dienstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr / 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr / 13:00 Uhr – 15:30 Uhr

Nach Entrichtung der Gebühr legen Sie die Zahlungsquittung im Schulsekretariat vor und erhalten dann von dort die Schulbescheinigung.

Rechtsgrundlage

Grundlage der Gebührenerhebung ist die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel vom 20.12.2002 (Amtsblatt Nummer 24 vom 20. Dezember 2002), geändert durch Satzung vom 12.06.2003 (Amtsblatt Nummer 8 vom 17.06.2023)

Anträge / Formulare

  • Online-Antrag auf eine Schulbescheinigung der Schule für Kranke inkl. Online-Bezahlung* (Online-Formular ist nach Anmeldung im grauen Infokasten unter „Links & Onlinedienste“ verfügbar)
  • Formloser Antrag persönlich, telefonisch oder schriftlich im Schulsekretariat – sofern Sie keinen Anspruch auf eine kostenfreie Schulbescheinigung haben, müssen Sie die Gebühr in der Schulverwaltung im TGZ (Friedrich-Franz-Straße 19) vor Ort zahlen. Das Schulsekretariat kann keine Zahlungen entgegen nehmen.

* Wichtig: Nutzen Sie den Online-Antrag nur, wenn Sie eine kostenpflichtige Schulbescheinigung beantragen wollen – kostenfreie Schulbescheinigungen beantragen Sie bitte direkt im Schulsekretariat.

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