Mietpreisüberwachung

Diese Dienstleistung ist von den Wartungsarbeiten nicht betroffen.

Leistungsbeschreibung

Die Kontrolle der zulässigen Miethöhe wird in den geförderten Wohnungsbeständen von Amts wegen durchgeführt. Darüber hinaus besteht für Mieter, auch im freien Wohnungsbestand, die Möglichkeit die Überprüfung der zulässigen Miethöhe in der Fachgruppe Soziales und Wohnen zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

  • E-Mail: wohnungswesenstadt-brandenburg.de
    Fax: (03381) 58 50 84
    Antragstellung per E-Mail und Fax nicht möglich. E-Mail-Adresse dient nur dem Empfang einfacher MItteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.
  • Frau Hirtzel
    Telefon: (03381) 58 50 67
    Wiener Straße 1, Zi. 115
  • Frau Drechsler
    Telefon: (03381) 58 50 62
    Wiener Straße 1, Zi. 114

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Mietvertrag
  • ggf. Mitteilungen über Mieterhöhung etc.

Rechtsgrundlage

  • Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG), i.V.m. Wohnungsförderungsgesetz (WoFG)
  • BGB
  • Wirtschaftsstrafgesetz
  • ggf. Förderrichtlinien

Anträge / Formulare

Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin.

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