Bebauungsplan „Bahngelände Hoher Steg“

Das Projekt

Das Plangebiet befindet sich in der Bahnhofsvorstadt unmittelbar angrenzend an den Hauptbahnhof. Es umfasst das Gebiet ehemaliger Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG. Das frühere Bahngelände wurde von der DB Netz AG an einen Vorhabenträger verkauft. Der räumliche Geltungsbereich wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch den Hauptbahnhof Brandenburg und an dessen Südrand verlaufende Abstellgleise,
  • Westlich und südlich durch den Verlauf des „Jakobsgrabens“,
  • Im Osten durch die Straße Hoher Steg.

Das Gebiet umfasst eine Größe von ca. 2,0 ha und besteht somit aus den Flurstücken 1, 2 und 137 (neu) der Flur 44 in der Gemarkung Brandenburg.

Ziel ist Entwicklung des ehemaligen Lokschuppens mit Gleisanlagen und zugehörigen Nebenanlagen der Deutschen Bahn zu einem gemischt-genutzten urbanen Gebiet in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof der Stadt Brandenburg an der Havel über den Bebauungsplan „Bahngelände Hoher Steg“ inklusive Änderung des Flächennutzungsplanes.

Weitere Informationen zum Verfahren:

Entwurf des Bebauungsplanes (Stand: Nov. 2023)

Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes (Stand: April 2024)

Vorntwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans (Februar 2024)

Präsentationen zur Bürgerversammlung

Protokoll zur Bürgerversammlung

Zum Hintergrund

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat für das ehemalige Bahngelände südlich des Hauptbahnhofes die Aufstellung des Bebauungsplans „Bahngelände Hoher Steg“ und die parallele Änderung des Flächennutzungsplans in ihrer Sitzung am 27.09.2023 beschlossen.

Planungsziel ist es, dort eine gemischt genutzte Bebauung, unter Erhalt und Umnutzung der historischen Lokwerkstatt zu entwickeln und die denkmalschützen baulichen und sonstigen technischen Anlagen zu erhalten. Durch die unmittelbare Nähe zum Hauptbahnhof und die fußläufige Erreichbarkeit der Innenstadt bietet das Plangebiet optimale Voraussetzungen, um urbane Nutzungen zu entwickeln.

Nach dem Verkauf der Bahnfläche wurde das Gelände am 27.09.2023 von der Nutzung für Bahnzwecke freigestellt. Mithin unterfällt das Gelände mit der Entlassung aus der Planfeststellung planungsrechtlich dem Außenbereich (§35 BauGB). Um die angestrebte städtebauliche Entwicklung umzusetzen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans zwingend erforderlich. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet bisher als planfestgestellte Bahnanlage nachrichtlich übernommen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 8 Absatz 3 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans.

Für das Bebauungsplanverfahren „Bahngelände Hoher Steg“ inklusive Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brandenburg an der Havel fand am 22.04.2024 im Lighthouse, Bahnhofspassage 4, eine Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) BauGB statt. Die Anregungen und Hinweise fließen in die weitere Planung ein.

Parallel dazu erfolgt im Zeitraum 2. April – 5. Mai 2024 die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbarkommunen. Auch hieraus fließen die Anregungen und Hinweise in die weitere Planung ein.

Weiteres Verfahren

Die Hinweise und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung werden ausgewertet. Es wird daraus das weitere Handeln in Abstimmung mit dem Investor bestimmt. Ziel ist es, wie bereits am 22.4.24 mitgeteilt, eine zweite Beteiligungsrunde am Jahresende vorzubereiten. Dazu müssen allerdings alle nötigen Gutachten vorliegen und Lösungen für verschiedene Probleme gefunden werden.

Zur Erinnerung:

Die Deutsche Bahn hat am 26.06.2020 das ehemalige Bahnbetriebswerk versteigert, der Architekt Carlos Zwick erhielt den Zuschlag. Am 24.06.2020 hat die Stadtverordnetenver-sammlung der Stadt Brandenburg an der Havel die Verwaltung beauftragt, für den Bereich „Bahnbetriebsgelände Hoher Steg“ einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu erstellen und diesen der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen (Beschluss 174/2020). Die zukünftige Neuordnungsfläche des Bebauungsplanes sollte eine ca. 2 ha große ehemals genutzte Bahnbetriebsfläche sowie zusätzlich eine im Flächennutzungsplan der Stadt Brandenburg an der Havel dargestellte gewerblich genutzte Fläche von ca. 2,1 ha(Schützenworth) umfassen.

Inhaltliche Vorprüfungen in der Verwaltung liefen dann bereits dazu ab. So wurde eine mögliche Rad- und Fußwegeverbindung zwischen dem Hauptbahnhof und der Göttiner Landstraße/Am Breiten Bruch vorgeprüft. Weiterhin wird eine Verlängerung des vorhandenen Bahntunnels in das Plangebiet (bzw. Varianten dazu) bei der Prüfung berücksichtigt.

Angestrebte Entwicklungsziele waren 2020/21: – eine Bebauung mit gewerblichen Anteilen wie auch Wohnnutzungen – eine geordnete Erschließung – eine öffentliche Nutzung relevanter Teile des Gebietes für Zwecke der Verkehrsanbindung (Sicherung von Fuß- und Radwegeverbindungen) – Verlängerung des vorhandenen Fußgängertunnels in das Plangebiet zur Verbesserung der Erschließungssituation und Anbindung der südlichen Stadtteile an den Hauptbahnhof (Fahrradtrasse) – Gestaltung des Ufers des Jakobsgrabens.

Die Ergebnisse aus der ersten frühzeitigen Fachgruppenbeteiligung und den stadtentwicklungspolitischen Vorstellungen der Stadt Brandenburg an der Havel wurden an den Vorhabenträger und sein Planungsbüro übergeben (Stand: Dezember 2020).

Interessantes