Baulückenkataster

Ziele und Zweck

Die Stadt Brandenburg an der Havel hat entsprechend § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) ein Baulückenkataster eingerichtet. Grundsätzliches Ziel des Baulückenkatasters ist es, die Neuinanspruchnahme von Flächen außerhalb der Siedlungsbereiche zu verringern, um im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Dazu sollen verstärkt die Potenziale innerhalb der bebauten Ortsteile aktiviert und genutzt werden. Zur Umsetzung dieser Strategie hat der Fachbereich Stadtplanung ein Baulückenkataster entwickelt.

Informationen im Baulückenkataster

Das Baulückenkataster bietet die Möglichkeit, unbebaute oder minderbebaute Grundstücke innerhalb der Siedlungsbereiche in einer Übersichtskarte darzustellen und soll als Service für alle Interessierten, insbesondere für Bau- und Zuzugswillige, die Suche nach geeigneten Baugrundstücken erleichtern

Im Sinne des § 200 Absatz 3 BauGB müssen die Grundstücke sofort oder in absehbarer Zeit für eine Wohnnutzung bebaubar sein, d.h. sie sind gemäß § 34 BauGB unter Beachtung des Gebotes des Einfügens eines Bauvorhabens in die Eigenart der näheren Umgebung nutzbar. Darüber hinaus muss eine geordnete Erschließung dieser Baugrundstücke gewährleistet sein.

Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass das Baulückenkataster nur als Grobinformation über eine eventuelle mögliche Bebaubarkeit dient und die Aufnahme der Fläche ohne jegliche Gewähr erfolgt. Eine Haftung dafür, dass die Flächen bebaubar sind, kann nicht übernommen werden. Über die Zulässigkeit einer konkreten Bebauung kann daher nur im Einzelfall im Rahmen eines  entsprechenden Baugenehmigungsverfahrens bzw. Bauvorbescheidverfahrens entschieden werden.

Weitere Informationen zum Grundstück, zur Bebauungsmöglichkeit und zur Verfügbarkeit des Baugrundstückes müssen vom Interessenten eigenständig ermittelt werden.

Hinweis zu städtischen Grundstücken

Die im Eigentum der Stadt Brandenburg an der Havel stehenden Grundstücke werden erst nach positiver Klärung aller Rahmenbedingungen als Baugrundstück für eine private Bebauung tatsächlich verfügbar. In diesem Fall erfolgt eine mindestens 4-wöchige öffentliche Ausschreibung auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik „Immobilien“ – unbebaute Grundstücke – privat.

Kartenansicht Baulückenkataster

Veröffentlichung und Widerspruchsrecht

Vor Veröffentlichung des Baulückenkatasters hat die Gemeinde entsprechend § 200 Absatz 3 BauGB ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher bekannt zu geben. Diese Absicht zur Veröffentlichung wurde im Amtsblatt der Stadt Brandenburg an der Havel vom 11.03.2019 bekannt gemacht.

Veröffentlicht und dargestellt werden die Baulücken im Geodatenportal auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel unter https://gdi.stadt-brandenburg.de seit dem 15.04.2019 mit folgenden Angaben:

  • Ordnungsnummer der Baulücke,
  • Straßenname,
  • Liegenschaftskatasterangaben wie Gemarkung, Flur und Flurstück,
  • Baugrundstücksgröße.

In anonymer Form wird dazu noch die Art des Eigentums (privat oder städtisch) dargestellt, detaillierte Eigentümerdaten wurden aus Datenschutzgründen nicht erfasst und werden somit auch nicht veröffentlicht. Damit wird den Datenschutzanforderungen nach den Maßgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprochen.

Für Eigentümer, die mit der Veröffentlichung ihres Grundstücks im Baulückenkataster nicht einverstanden sind, besteht jederzeit die Möglichkeit, ihr Baugrundstück aus dem Baulückenkataster löschen zu lassen. Ebenso besteht die Möglichkeit, Hinweise zu Baulücken zu geben, die dann nach entsprechender Prüfung durch den Fachbereich Stadtplanung in das Baulückenkataster übernommen werden können.

Widersprüche gegen die Aufnahme von Grundstücken in das Baulückenkataster sowie Hinweise zu Baulücken sind zu richten an:

Stadt Brandenburg an der Havel
Fachbereich Stadtplanung
Klosterstraße 14
14770 Brandenburg an der Havel

Nutzen Sie für Widersprüche bitte das Widerspruchsformular.

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