Gleichstellungsbeauftragte – Arbeit mit und für Frauen ist vielfältig
Jeannette Horn
Die Zuständigkeit als Gleichstellungsbeauftragte liegt in allen Belangen, welche die Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb und außerhalb der Verwaltung betreffen und sie fungiert als Ansprechpartnerin in allen Fragen der Chancengleichheit von Frauen, Männern und diversen Menschen. Den allgemeinen Auftrag „Gleichberechtigung“ mit Leben zu erfüllen ist ein großes Ziel.
Ob Sie Beratung oder Information wünschen, Institutionen oder Einrichtungen für Frauen suchen, an Veranstaltungen interessiert sind oder sich selbst engagieren möchten – bei der Gleichstellungsbeauftragten sind Sie an der richtigen Stelle.
Einige Arbeitsschwerpunkte:
- Information über Arbeits- und Lebensfragen
- Beratung bei sexueller Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz
- Gleichstellung von Frauen, Männern und diversen Menschen in der Verwaltung
- Beratung der Verwaltung in gleichstellungsrelevanten Themen
- Zusammenarbeit mit Frauengruppen und Initiativen
- Begleitung des Brandenburger Frauenstammtisches, des Lokalen Bündnisses, des Arbeitskreises „Keine Gewalt gegen Frauen und Kinder“
- Unterstützung von Projekten zur Beseitigung struktureller Benachteiligung von Frauen und diversen Menschen
- enge Zusammenarbeit mit Vereinen und Intuitionen, Unterstützung ihrer Vorhaben insbesondere bei der Beseitigung von Benachteiligung und Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
- Hilfe und Beratung für Frauen und Mädchen in Gewalt- und & Notsituationen
- gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen in Gesellschaft und Politik
- Gesundheitsfragen
- Auswirkungen der demographischen Entwicklung, insbesondere auf die Lebenssituation von Frauen unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Mädchen und älteren Frauen.