Wie bereits mit Pressemitteilung vom 30.10.2024 bekannt gegeben, ist die Verkehrsentlastung der Planebrücke notwendig. Grund hierfür ist das Ergebnis der Brückenprüfung vom 03.09.2024. Am Bauwerk wurden erhebliche Schäden durch Korrosion, Verwitterung und Überlastung festgestellt. Aufgrund der erfolgten Zustandsbeschreibung hat die Stadtverwaltung umgehend Maßnahmen zur Sicherstellung der weiteren Nutzung einzuleiten. So werden ab dem 22.11.2024 eine Tonnagebegrenzung auf 12 t und eine Verringerung der Überfahrtgeschwindigkeit auf 5 km/h ausgewiesen. Der aus der Sperrung resultierende Umleitungsverkehr wird über drei ausgeschilderte Umleitungen geführt:
Von der Autobahn A2, AS Wollin kommend wird der Verkehr über die L94 nach Grüningen, weiter über die L93 bis Ziesar und von dort über die L96 und die B1 bis Brandenburg an der Havel geleitet. Innerorts wird der Verkehr über den Quenzweg und die Gördenallee zur B102 geführt. Die Umleitung ist mit U25 beschildert.
Von der Kreuzung B1/B102/Wilhelmsdorfer Straße wird der Verkehr weiter auf der B1/B102/Potsdamer Straße bis zur A2, AS Brandenburg geführt. Die Umleitung ist mit U15 beschildert.
Beginnend an der Einmündung Wilhelmsdorfer Straße/Göttiner Straße führt die Umleitung über die Göttiner Straße, Göttiner Landstraße, die Ortslage Göttin und weiter über die K6948, die Ortslagen Reckahn und Krahne bis zur B102 und zur A2, AS Brandenburg. Die Umleitung ist mit U30 beschildert.
Die Straßenverkehrsbehörde bittet um Beachtung der Beschilderung. Die ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für alle Fahrzeuge.