Wichtiges rund um den Wassersport

Wassersportreviere

Die Stadt Brandenburg an der Havel verbindet die Wassersportreviere Potsdamer und Brandenburger Havelseen und die Flusslandschaft Untere Havelniederung.

Informationen und Übersichtskarten finden Sie auf den Internetseiten.

Führerschein- und Charterscheinregelung

Ein Segelschein wird für die Gewässer des Landes Brandenburg nicht benötigt. Auf den angrenzenden Berliner Gewässern ist der Segelschein dagegen erforderlich. Sportboote bis 15 PS Motorleistung können auf unseren Gewässern führerscheinfrei gefahren werden.Für höhere Motorisierungen gilt die Charterscheinregelung. Das heißt, Ihr Vermieter gibt Ihnen eine Einweisung und stellt Ihnen eine Charterbescheinigung aus. Nähere Informationen erhalten Sie vom Charterunternehmen Ihrer Wahl. Der folgende Link führt Sie zu einer Übersicht der Unternehmen.

Die „Gelbe Welle“ im Wassersportrevier „Brandenburger Havelseen“

Mit der „Gelbe Welle“ werden Anlegestellen für Wassersportler durch ein einheitliches Symbol weit sichtbar gekennzeichnet. Das Symbol der „Gelben Welle“ steht für Gastlichkeit, Wiedererkennbarkeit, Sicherheit, Freizeit- und Erholungswert und Umweltschutz. Die Angebote der Leistungsträger werden durch international verständliche Piktogramme dargestellt. In der Stadt Brandenburg an der Havel werden Wassertouristen zu den zahlreichen Sehenswürdigkeiten und Anlegestellen geführt. Interessierte Leistungsträger können sich bei der FG Tourismus und Stadtmarketing melden.

Höchstgeschwindigkeit

  • Untere Havel-Wasserstraße und Beetzsee-Riewend-Wasserstraße: 12 km/h (in Strengdurchfahrten 6 km/h)
  • Brandenburger Niederhavel und Brandenburger Stadtkanal: 8 km/h
  • auf Nebenarmen der Havel: 5 km/h

Auf mindestens 250 m breiten Seen und seenartigen Erweiterungen gilt die Uferschutzregelung mit folgenden Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • außerhalb eines 100 m breiten, parallel zum Ufer verlaufenden Schutzstreifens: 25 km/h
  • innerhalb: 12 km/h
  • Emster Kanal und Fahrrinne: 6 km/h
  • Netzener See und Klostersee außerhalb des Uferschutzstreifens: 12 km/h

Brückendurchfahrtshöhen

Minimale Brückendurchfahrtshöhe bei Mittelwasser auf Brandenburger Stadtkanal 2,70 m (Steintorbrücke), auf Brandenburger Niederhavel 4,70 m (Hohmeyenbrücke), auf Beetzsee-Riewend-Wasserstraße 4,65 m (Päwesiner Straßenbrücke) und auf Emster Gewässern 2,90 m. Brücken auf der UHW sind höher als 5,00 m.

Wassertiefen

Minimale Wassertiefe in der Fahrrinne bei Mittelwasser Untere Havel-Wasserstraße bis Plaue 3 m, Breitlingsee 1.8 m, Möserscher See 1 m, Brandenburger Niederhavel 1.9 m (Abzweig Domstreng 1.4 m, Abzweig Näthewinde 1.3 m), Brandenburger Stadtkanal 1.5 m, Beetzsee-Riewend-Wasserstraße 2 m, ab Pählstreng 1.2 m, ab Lünower Streng 0.7 m. Auf UHW ab Plaue Fahrrinnentiefe bei mittlerem Niedrigwasser (im Sommer häufig) 1.6 m. Emster Gewässer ca. 1 m Fahrrinnentiefe bei Mittelwasser.

Aktuelle Pegelstandes können Sie telefonisch erfragen (03381 / 19429) oder im Internet abrufen: Pegel 580440 und Pegel 580450

Nutzungsbedingungen

Vor der Fahrt hat sich der Bootsführer über die geltenden Befahrens- und Naturschutzbestimmungen zu informieren. Alle Höhenangaben beziehen sich auf Mittelwasser.

Wasserstraßenbezeichnungen

BMS    Breitling und Möserscher See

BHv    Brandenburger Niederhavel

BrK     Brandenburger Stadtkanal

BRW   Beetzsee-Riewendsee-Wasserstraße

UHW   Untere Havel-Wasserstraße

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