Kriegsgräberstätten
Friedhof Kirchmöser – Ost
Deutsche Kriegstote
Auf dem Friedhof in Kirchmöser – Ost befinden sich oberhalb der letzten Terrasse des Aufgangs in einem Rondell 21 Gräber von zum Teil namentlich bekannten deutschen Soldaten. Der Zeitpunkt der Bestattung dieser Soldaten ist nicht bekannt.
In der ersten Terrasse sind vier weitere Einzelgräber deutscher Soldaten zu finden, die 1943/44 hier bestattet wurden.
Der Ehrenhain – Russische Zwangsarbeiter
Im Nationalsozialismus entwickelte sich der Industriestandort Brandenburg zu einem Schwerpunkt der Rüstungsindustrie. Frauen und Männer aus den von den Nationalsozialisten besetzen Ländern und Territorien wurden hierher verschleppt und gezwungen in den kriegswichtigen Betrieben Zwangsarbeit zu leisten. 1943 zählte die Stadt nahezu 11.000 Zwangsarbeiter aus 15 Nationen.
In der MITTELDEUTSCHEN STAHLWERKE AG, der ADAM OPEL AG und vielen anderen Betrieben mussten sie unter unmenschlichen Bedingungen Schwerstarbeit verrichten. Von der Bevölkerung isoliert und schwer bewacht, waren die Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Barackenlagern untergebracht. Bis zu ihrer Befreiung im Mai 1945 starben 1.100 von ihnen an Unterernährung und Krankheit. Ihre Grabstätten sind auf dem Hauptfriedhof Görden und dem Friedhof Kirchmöser – Ost zu finden.
Friedhof Gemeinde Klein Kreutz
Kriegsgräber
Auf dem Friedhof in der Gemeinde Klein Kreutz sind drei Kriegstote in einer kleinen Anlage bestattet. Die drei Männer, zwei deutsche Soldaten und ein polnischer Soldat waren in die letzten Kriegstagen gefallen und wurden im April bzw. Mai 1945 auf dem Friedhof in Klein Kreutz beigesetzt.
Friedhof Krematorium
Kriegerehrenfriedhof – Kriegsgräberanlage Friedhof Krematorium
Auf dem Friedhof Krematorium legten die Nationalsozialisten vermutlich 1940 einen Ehrenfriedhof an. In Einzelgräbern wurden hier 240 Verstorbene bestattet. Sie waren Angehörige der Wehrmacht, der Polizei, der Schutzstaffel oder der Hitlerjugend. Ihre Lebensgeschichten sind bis heute unbekannt. Nach 1945 wurde die Kennzeichnung der Einzelgräber aufgehoben. Vermutlich in den 1960er-Jahren erfuhr das Friedhofsareal eine Umgestaltung. In Abstimmung mit der Stadt und finanziert von Steinmetzmeister Tobias Fischer wurde zum Volkstrauertag des Jahres 2000 eine Gedenkstele in der Mitte der Anlage aufgestellt. Im Jahr 2006 wurde das Areal mit einem Investitionsvolumen von 170.000 € vollständig rekonstruiert.
Der Ehrenhain
Auf eigenen Wunsch wurden seit 1960 Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VdN) auf dem so genannten Ehrenhain beigesetzt. Einige Opfer des NS-Regimes, die dort nicht begraben liegen, erhielten symbolische Gedenktafeln. So auch Gertrud Piter, Arbeiterin in der Spielwarenindustrie und seit 1922 KPD-Mitglied. Gertrud Piter wurde am 11. September 1933 im so genannten alten Zuchthaus, dem einstigen Konzentrationslager am Nicolaiplatz, ermordet. Ihr Grab befindet sich auf dem Altstädtischen Friedhof.
Friedhof der zivilen Opfer – Friedhof Krematorium
In den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges, am
31. März und am 20. April 1945, erlebte die Stadt Brandenburg an der Havel die schwersten Bombenangriffe der britischen und der amerikanischen Armee. Mindestens 1.180 Menschen – Einheimische, Zwangsarbeiter, Soldaten, Kriegsgefangene und Flüchtlinge verloren ihr Leben. Mehrere Hundert Bombenopfer wurden auf dem sogenannten „Terrorfeld“, in der Nähe des Aufganges zum Krematorium bestattet. Auch 388 verstorbene Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemals deutschen Territorien in Ost- und Südosteuropa, die im Durchgangslager Quenz untergebracht waren, fanden hier ihre letzte Ruhestätte. Insgesamt fanden sich hier 1069 Einzelgräber.
Aufmerksamkeit erlangte dieses Gräberfeld mit dem Beschluss des DDR – Ministerrates vom 10. Juni 1987 zur Planung eines Museums für den antifaschistischen Widerstandskampf am Marienberg. Damit waren die Stadträte angehalten, rasch die dafür benötigten Flächen durch so bezeichnete „Umverlagerungen“ zur Verfügung zu stellen. Im Auftrag des Ministeriums für Kultur der DDR ließ die Stadt deshalb 824 Verstorbene aus diesem Feld exhumieren und zusammen mit 26 Urnen umbetten.
Der Museumsbau wurde nie realisiert.
Hauptfriedhof Görden
Der Ehrenhain
(Zwangsarbeiter der Nationen: Russland, Serbien, Lettland, Griechenland, Polen und der Ukraine)
Im Nationalsozialismus entwickelte sich der Industriestandort Brandenburg zu einem Schwerpunkt der Rüstungsindustrie. Frauen und Männer aus den von den Nationalsozialisten besetzen Ländern und Territorien wurden hierher verschleppt, um in den kriegswichtigen Betrieben Zwangsarbeit zu leisten. 1943 zählte die Stadt nahezu 11.000 Zwangsarbeiter aus 15 Nationen.
In der MITTELDEUTSCHEN STAHLWERKE AG, der ADAM OPEL AG und vielen anderen Betrieben mussten sie unter unmenschlichen Bedingungen Schwerstarbeit verrichten. Von der Bevölkerung isoliert und schwer bewacht, waren die Zwangsarbeiter in Barackenlagern untergebracht. Bis zu ihrer Befreiung im Mai 1945 starben 1.100 von ihnen an Unterernährung und Krankheit. Ihre Grabstätten sind auf dem Hauptfriedhof Görden und dem Friedhof Kirchmöser-Ost zu finden.
Sowjetischer Ehrenfriedhof
Bei den Kämpfen in und um Brandenburg mussten über 600 Soldaten und Offiziere der Sowjetarmee ihr Leben lassen. Sofort nach Kriegsende im Jahr 1945 wurde in der Grabenpromenade in unmittelbarer Nähe des Steintorturms ein sowjetischer Ehrenfriedhof angelegt. Auf dem Friedhof wurden 183 sowjetische Soldaten, Sergeanten und Offiziere bestattet.
Die Ausführungen der Gesamtanlage wurden nach Vorschlägen eines nicht namentlich bekannten sowjetischen Majors, der im Zivilberuf Bildhauer, Architekt und Professor an der Kiewer Kunstakademie war, erstellt. Über dem zehneckigen, von einer fünfeckigen Kolonnade umgebenen Unterbau ein 12m hoher Obelisk und vier Bronzefiguren, Infanterist, Flieger und Panzerfahrer darstellend, ersterer von dem damals in Brandenburg lebenden Professor Albert Threyne, die übrigen von dem sowjetischen Bildhauer und Gehilfen geschaffen, in Lauchhammer gegossen. Mauern mit Bossenquadern aus rotem Granit sowie halbkreisförmige Kolonnaden schließen die Gesamtanlage im Norden und Süden ab.
Die erste Umgestaltung des Friedhofes erfolgte in den Jahren 1967-68. Im laufe der vergangenen Zeit hatte der Friedhof bezüglich der verwendeten Materialien seine Ansehnlichkeit verloren. Im Jahr 2003 wurde der gesamte Friedhofsteil rekonstruiert wobei hier die ursprüngliche Gestaltungsvariante von 1945 wieder aufgenommen wurde. Das Investitionsvolumen betrug 240.600 €.
Ehrenstelle Wusterau
Im Jahre 1949 wurde auf dem ehemaligen Verbrennungsplatz von sowjetischen Soldaten und der Gemeinde Kirchmöser ein rotbrauner Obelisk als Ehrenmal errichtet. Er trägt einen Sowjetstern und 4 Tafeln mit den Namen von 85 Zwangsarbeitern, darunter auch Kindern, die während des Zweiten Weltkrieges zwischen 1941 und 1945 im Zwangsarbeiterlager in Kirchmöser umkamen.
Die Leichen wurden von den Nationalsozialisten zunächst auf der Halbinsel wahllos vergraben und erst nach Kriegsende an dieser Stelle in einem Massengrab beigesetzt.
Quelle: Wikipedia – Seite zur Halbinsel Wusterau
Altstädtischer Friedhof
In den ersten Jahren der Befreiung entstand auf dem Altstädtischen Friedhof eine Begräbnisstätte für Widerstandskämpfer. Dazu gehören auch die Gräber von Gertrud Piter und Paul Redlich sowie acht weitere Grabstellen und ein Gedenkstein.
Des Weiteren findet man auf dem Altstädtischen Friedhof noch die Grabstätte von Franz Gabriel Virnich. Franz Gabriel Virnich wurde am 28. März 1882 in Bonn geboren. Er war ein deutscher Gutsbesitzer, Jurist und Katholik. Franz Gabriel Virnich war ein NS-Verfolgter. Im Urteil des Volksgerichtshofs in Berlin 1942 ist nachzulesen, dass er nicht zuletzt wegen seiner Aktivitäten als katholischer Verbindungsstudent Opfer der NS-Verfolgung wurde und wegen „Volksverrat“ zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Am 5. April 1943 hat Franz Virnich in dem wie ein KZ geführten Zuchthaus Brandenburg-Görden infolge „schleichender Hinrichtung“ den Tod erlitten.
Quellen: Broschüre „Revolutionäre Gedenkstätten in Brandenburg“ von Bernhard Bogedain und Klaus Heß 1985, Wikipedia
Auszug aus dem Gräbergesetz
Kriegsgräber werden durch das Gräbergesetz „Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ geregelt. Unter diesen Status fallen:
- Gräber von Personen, die nach § 5 des Gesetzes über die Erhaltung der Kriegergräber aus dem Weltkrieg vom 29.12.1922 (RGBl. 1923 I S. 25),
- Gräber von Personen, die in der Zeit vom 26. August 1939 bis 31. März 1952 während ihres militärischen oder militärähnlichen Dienstes gefallen oder tödlich verunglückt oder an den Folgen der in diesen Diensten erlittenen Gesundheitsschädigungen gestorben sind, ferner Gräber von Personen, die während der Kriegsgefangenschaft oder an deren Folgen bis 31. März 1952 oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Kriegsgefangenschaft gestorben sind,
- Gräber von Zivilpersonen, die in der Zeit vom 1. September 1939 bis 31. März 1952 durch unmittelbare Kriegseinwirkung zu Tode gekommen sind oder an den Folgen der durch unmittelbare Kriegseinwirkung erlittenen Gesundheitsschädigungen gestorben sind,
- Gräber von Personen, die als Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen seit dem 30. Januar 1933 ums Leben gekommen sind oder an deren Folgen innerhalb eines Jahres nach Beendigung dieser Maßnahme gestorben sind,
- Gräber von Personen, die aufgrund von rechtsstaatswidrigen Maßnahmen als Opfer des kommunistischen Regimes ums Leben gekommen sind oder Gesundheitsschäden erlitten haben, an deren Folgen sie innerhalb eines Jahres nach Beendigung dieser Maßnahme gestorben sind,
- Gräber von Vertriebenen nach § 1 des Bundesvertriebenengesetzes, die in der Zeit seit 1. September 1939 während der Umsiedlung oder innerhalb eines Jahres nach ihrer Beendigung an den Folgen der dabei erlittenen Gesundheitsschädigungen gestorben sind,
- Gräber von Deutschen, die in der Zeit seit 1. September 1939 verschleppt wurden und während der Verschleppung oder innerhalb eines Jahres nach ihrer Beendigung an den Folgen der dabei erlittenen Gesundheitsschädigungen gestorben sind,
- Gräber von Personen, die in der Zeit vom 1. September 1939 bis 8. Mai 1945 in Internierungslagern unter deutscher Verwaltung gestorben sind,
- Gräber von Personen, die in der Zeit vom 1. September 1939 bis 8. Mai 1945 zur Leistung von Arbeiten in das Gebiet des Deutschen Reichs verschleppt oder in diesem Gebiet gegen ihren Willen festgehalten worden waren und während dieser Zeit gestorben sind,
- Gräber der von einer anerkannten Flüchtlingsorganisation in Sammellagern betreuten Ausländer, die dort oder nach ihrer Überführung in eine Krankenanstalt in der Zeit vom 9. Mai 1945 bis 30. Juni 1950 gestorben sind. Ist die Verwaltung des Sammellagers nach dem 1. Juli 1950 in die Zuständigkeit deutscher Stellen übergegangen, tritt der Tag vor der Übernahme in deutsche Verwaltung an Stelle des 30. Juni 1950.
Die Gräber dürfen innerhalb des Geltungsbereiches des Gräbergesetzes grundsätzlich nicht verlegt werden; Ausnahmen können nur von den zuständigen obersten Landesbehörden zugelassen werden, wenn ein öffentliches, unabweisbares Interesses dies erfordert.