Gedenken an die Opfer des sowjetischen Geheimdienstes (NKWD) und des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR 1945-1989
NKWD
Dieses Haus in der Neuendorfer Straße 89a beschlagnahmte 1945 der sowjetische Geheimdienst (NKWD).
In der Folgezeit wurden hier unzählige Menschen, unter ihnen auch Kinder und Jugendliche, eingesperrt. Sie waren verhaftet worden, weil sie in dem bloßen Verdacht standen, nationalsozialistische Verbrechen begangen zu haben oder die Sicherheit der sowjetischen Besatzungsmacht gefährden zu wollen.
Unter Anwendung von physischen und psychischen Foltermethoden wurden sie tagelang verhört. Die ihnen abgepressten Geständnisse entbehrten oft jeglicher Grundlage. Anschließend wurden die Menschen in so genannten Speziallagern interniert oder in NKWD-Untersuchungsgefängnisse gebracht und von Sowjetischen Militärtribunalen zumeist zu jahrzehntelanger Haft, oft in sowjetischen Gulag-Lagern, verurteilt. Auch zahlreiche Todesurteile wurden durch die Militärtribunale verhängt und in der Sowjetunion vollstreckt.
Die Anzahl der Menschen, deren entsetzliches Schicksal in diesem Haus seinen Anfang nahm, ist bis heute unbekannt. Wie ähnlich genutzte Gebäude in anderen Städten trug auch dieses Haus damals im Volksmund die Bezeichnung GPU-Keller, in Anlehnung an die Vorläuferorganisation des NKWD.
Auf Initiative des Arbeitskreises ehemaliger politischer Häftlinge in der früheren DDR wurde am 23. Oktober 1992 die Gedenktafel für die Opfer des Stalinismus enthüllt.
Stasi
In diesem Gebäude befand sich bis Dezember 1989 die Kreisdienststelle Brandenburg des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR.
Das Ministerium für Staatssicherheit war nicht nur gefürchteter Geheim- und effektiver Spionagedienst, sondern entwickelte sich in den 40 Jahren seiner Existenz zu einem flächendeckenden Sicherheits-, Überwachungs- und Unterdrückungsapparat. Die politische Anleitung für das „Schild und Schwert der Partei“, wie sich die DDR-Staatssicherheit selbst nannte, oblag der SED.
Die Aktivitäten der Staatssicherheit richteten sich vor allem auf die Erfassung, Kontrolle und Zerstörung tatsächlicher oder vermeintlicher Opposition, so genannter feindlich-negativer Kräfte, im eigenen Land. Im Visier des Ministeriums für Staatssicherheit standen unter anderem Bürgerrechtler, kirchliche und ökologische Gruppen, kritische Künstler, aber auch ausreisewillige DDR-Bürger. Diese konnte sie in 17 eigenen Untersuchungshaftanstalten inhaftieren.
Das Staatssicherheitsgefängnis für den Bezirk Potsdam befand sich in der Potsdamer Lindenstraße. Neben der Zentrale in Ost-Berlin existierten in jedem der 14 DDR-Bezirke und in Ost-Berlin eine Bezirksverwaltung für Staatssicherheit und in 214 Kreisen eine Kreisdienststelle. Das Ministerium für Staatssicherheit verfügte außerdem über zahlreiche Sondereinrichtungen, wie zum Beispiel über eine Juristische Hochschule. Im Jahr 1989 arbeiteten etwa 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter und 170.000 inoffizielle Mitarbeiter für die Staatssicherheit.
Kurz nach der Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit am 8. Februar 1950 etablierte sich im April 1950 die Kreisdienststelle Brandenburg. Bereits zum Jahresende 1952 war sie mit 37 hauptamtlichen Mitarbeitern eine der größten Kreisdienststellen im Bezirk Potsdam. Von 1975 an erwarb das Ministerium für Staatssicherheit weitere Grundstücke auf diesem Gelände und ließ den vorgelagerten Neubau errichten.
In der Nacht zum 6. Dezember 1989 erwirkte das Neue Forum die Auflösung der Kreisdienststelle Brandenburg. Zu diesem Zeitpunkt waren hier 82 hauptamtliche Mitarbeiter, darunter zwei Offiziere im besonderen Einsatz, und 628 inoffizielle Mitarbeiter für das Ministerium für Staatssicherheit tätig.
Amtsgericht
In diesem Gebäude befand sich von 1863 bis 2004 das Amtsgericht der Stadt Brandenburg an der Havel. Seine 141-jährige Geschichte an diesem Ort verzeichnet zwei herausragende Ereignisse:
1940 protestierte hier der Richter Lothar Kreyssig gegen die Vernichtung von psychisch und physisch Kranken durch die Nationalsozialisten.
Von 1937 an arbeitete Lothar Kreyssig, geboren 1898 in Chemnitz, als Vormundschaftsrichter an diesem Amtsgericht . Zu seinen Mündeln zählten auch zahlreiche Insassen von Heil- und Pflegeanstalten. Mit Beginn des Jahres 1940 erreichten ihn immer wieder Nachrichten vom plötzlichen Tod seiner Schutzbefohlenen. Für den Vormundschaftsrichter bestätigte sich der Verdacht, dass die Insassen von Heil- und Pflegeanstalten systematisch und ohne jegliche Rechtsgrundlage ermordet wurden.
Am 8. Juli 1940 richtete er eine Eingabe an den Reichsjustizminister: „Es ist eine ungeheuerliche Empörung und Anmaßung des Menschen, Leben beenden zu dürfen, weil er mit seiner beschränkten Vernunft es nicht oder nicht mehr als sinnvoll begreift.“ Das Reichsjustizministerium antwortete mit dem Verweis auf den Führerbefehl vom 1. September 1939.
Im November 1940 beantragte der Vormundschaftsrichter seine Versetzung in den Ruhestand. Diesem Antrag wurde alsbald stattgegeben.
Nach heutigem Kenntnisstand war Lothar Kreyssig, der nach 1945 die „Aktion Sühnezeichen Friedensdienste“ gründete, der einzige deutsche Vormundschaftsrichter, der gegen den systematischen Krankenmord der Nationalsozialisten Einspruch erhob.
Am 17. Juni 1953 fanden hier Massenproteste der Bevölkerung gegen die SED-Diktatur statt.
In der Stadt Brandenburg protestierten am 17. Juni 1953 Tausende Einwohner gegen die Politik der SED. Wie überall in der DDR forderten sie vor allem freie Wahlen, den Sturz der Regierung, die Senkung der Arbeitsnormen und die Freilassung der politischen Gefangenen .
Die Betriebe wurden bestreikt, die Menschen versammelten sich auf den Straßen und erhoben ihre Forderungen. Nach Einschätzung der Volkspolizei demonstrierten bereits am frühen Vormittag 15.000 Menschen in der Brandenburger Innenstadt. In mehreren Demonstrationszügen bestürmten sie die Zentren der SED-Macht.
Einer der Demonstrationszüge hatte das Amtsgericht und die Untersuchungshaftanstalt zum Ziel. Hier gelang es den Aufständischen, 42 politische Häftlinge zu befreien. Am Nachmittag besetzte sowjetisches Militär die Innenstadt und schlug den Aufstand nieder. Volkspolizei und Staatssicherheit verhafteten zahlreiche Brandenburger. Als angebliche »Rädelsführer« oder »Provokateure« wurden sie oft zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt.