Der Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt stellt sich vor
Die Kinder- und Jugendbeauftragte setzt sich für die Umsetzung der Kinderrechte sowie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen ein. Sie ist verantwortlich, dass die Jüngsten der Gesellschaft in ihrer Lebenswelt und in allen, für sie wichtigen Themen, auf geeigneter Weise mitentscheiden können. Die Beauftragte bildet das Bindeglied zwischen den Kindern und Jugendlichen, der Kommunalpolitik und deren Verwaltung.
Darüber hinaus hat sie folgende Aufgabenschwerpunkte:
- Überprüfung auf Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention in städtischen Planungsprozessen
- Hilfestelle für Kinder und Jugendlichen in der Umsetzung ihrer eigenen Ideen
- Förderung von demokratiebildenden Projekten und Maßnahmen
- Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche
- Direkter Ansprechpartner für Sorgen, Nöte und Verbesserungsvorschläge
Weitere Informationen
- Die Rechte der Kinder Von logo! einfach erklärt, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Übereinkommen über die Rechte der Kinder, Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen