Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit 2019 – 2023

Pressearchiv - Meldung vom 18.07.2018

Pressemitteilung vom 18.07.2018

- Dringend Bewerber gesucht –

Es werden weiterhin bundesweit Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Brandenburg an der Havel insgesamt 17 Schöffen (9 Frauen und 8 Männer), die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Brandenburg an der Havel wohnen und am 1.1.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 15.08.2018 an den Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit der Stadt Brandenburg an der Havel, Wiener Straße 1 in 14772 Brandenburg an der Havel, E-Mail: jugendamtstadt-brandenburg.de Telefon: (03381) 58 50 01.
Für Ihre Bewerbung kann das vorbereitete Formular , das auch von der Internetseite http://www.schoeffenwahl.deheruntergeladen werden kann, verwendet werden.

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