Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit 2014 – 2018

Pressearchiv - Meldung vom 28.02.2013

Pressemitteilung vom 28.02.2013

Zum 31.12.2013 endet die Amtsperiode der im Jahr 2008 gewählten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bei dem Landgericht Potsdam und den Amtsgerichten. Für die nächste Amtszeit 2014 – 2018 ist im Jahr 2013 mithin die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter durchzuführen.

Durch den Jugendhilfeausschuss des Jugendamtes Brandenburg an der Havel sind insgesamt 21 Schöffen (10 Männer, 11 Frauen) zu bestimmen, die am Amtsgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtssprechung in Strafsachen Jugendlicher teilnehmen.

Gesucht werden Bewerber/innen, die in der Stadt Brandenburg an der Havel wohnen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Objektivität, geistige Beweglichkeit und Urteilsvermögen. Die Laienrichter müssen aus den vorgelegten Beweismitteln Zusammenhänge erkennen und ein bestimmtes Geschehen ableiten können. Rechtskenntnisse werden von den Laienrichtern nicht erwartet.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die als Jugendschöffe tätig sein möchten und die o.g. persönlichen Voraussetzungen u.a. nach §§ 31 ff. des Gerichtsverfassungsgesetztes (GVG) erfüllen, richten ihre schriftliche Bewerbung bis zum 31. März 2013 an den Fachbereich Jugend, Soziales und Gesundheit, Wiener Straße 1 in 14472 Brandenburg an der Havel (Telefon-Nummer 58 50 01; E-Mail: jugendamtstadt-brandenburg.de). Hierzu kann ein vorbereiteter <link fileadmin pdf pressestelle bewerbungsblatt_jugendschoeffen.pdf>Bewerbungsbogen verwendet werden.

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Brandenburg an der Havel wird aus den Bewerbungen eine Vorschlagsliste erstellen, die dann dem Amtsgericht Brandenburg an der Havel übermittel wird. Dort tritt ein Ausschuss zur Wahl der Schöffen zusammen und wählt aus den von der Stadt Brandenburg an der Havel und anderen Kommunen übermittelten Vorschlagslisten die erforderliche Zahl von Schöffen.

Interessantes