Im Ergebnis einer durchgeführten Stellprobe der Feuerwehr zur Sicherung des 2. Rettungsweges an den vorhandenen Wohngebäuden in der Steinstraße zeigte sich, dass die Feuerwehr auf Grund der Oberleitungen der Straßenbahn die Drehleiter genau unter dieser Oberleitung nicht aufstellen kann. Der Einsatz der Drehleiter ist an Gebäuden, die eine Brüstungshöhe von mehr als 8,00 m überschreiten, allerdings zwingend erforderlich. Ein Aufstellen der Drehleiter ist demzufolge nur dort möglich, wo sich in der Steinstraße der ausgewiesene Parkstreifen befindet. Dieser muss dazu aber frei von Hindernissen sein, d. h. parkende Fahrzeuge stören das Aufstellen der Drehleiter.
Im Zuge der aktuellen Gefahrenabwehr sieht sich die Stadtverwaltung veranlasst, vor den Gebäuden, die die Brüstungshöhe von 8,00 m überschreiten und vor denen bisher das Parken gestattet war, absolute Haltverbote auszuweisen. Da als Aufstellfläche für die Drehleiter mindestens ein 12 m langer Bereich erforderlich ist, können von dieser Maßnahme auch Parkflächen vor Nachbargebäuden betroffen sein, bei denen die kritische Brüstungshöhe eigentlich nicht überschritten wird, aber die Gebäudelänge vor dem zu sichernden Gebäude nicht ausreichend ist.
Von den vorläufig angeordneten Haltverboten sind in der Steinstraße folgende Abschnitte betroffen:
- vor Haus-Nummer 10 und teilweise Nummer 11
- teilweise vor Haus-Nummer 13 bis einschließlich Nummer 14
- vor Haus-Nummer 18
- von Haus-Nummer 24 bis Nummer 32
- vor Haus-Nummer 43 bis Nummer 45
- vor Haus-Nummer 50 und Nummer 51
- vor Haus-Nummer 57 bis Nummer 59 sowie
- vor Haus-Nummer 62.
Die Haltverbote zur kurzfristigen Sicherung der notwendigen Feuerwehraufstellflächen werden am Freitag, dem 30.04.2021 aufgestellt. Es wird eindringlich um Beachtung dieser Haltverbote gebeten. Regelwidrig parkende Fahrzeuge können abgeschleppt werden.
Mit Wirksamwerden der vorläufigen Haltverbote erfolgen durch die Feuerwehr die erforderlichen Stellproben, um die Gesamtsituation in der Steinstraße detailliert zu überprüfen.
Zuvor waren schon Stellproben im Bereich der Packhofstraße von der Feuerwehr vorgenommen worden, mit dem Ergebnis der Anordnung von Haltverboten.
Die Überprüfungen in den Bereichen Grabenstraße, Havelstraße, Kanalstraße und Goethestraße haben ergeben, dass dort die Sicherung des zweiten Rettungsweges über die Drehleiter gewährleistet ist.
Die Feuerwehr wird weitere Stellproben im Stadtgebiet vornehmen.