Noch bis zum 9. Oktober 2013 können stimmberechtigte Bürger (vollendetes 16. Lebensjahr, ständiger Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg, kein Ausschluss vom Wahlrecht) das Volksbegehren „Hochschulen erhalten“ durch Eintragung in Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung unterstützen.
Der Antrag auf briefliche Eintragung kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich oder mündlich, aber nicht fernmündlich, bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch E-Mail, Telefax oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt, wenn der Antrag auch den Tag der Geburt der antragstellenden Person enthält.
Der Antrag auf briefliche Eintragung kann von Eintragungsberechtigten aus der Stadt Brandenburg an der Havel unter folgender Anschrift gestellt werden:
- Stadt Brandenburg an der Havel – Die Oberbürgermeisterin
Stabsbereich Oberbürgermeisterin
FG Statistik und Wahlen (Abstimmungsbehörde)
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel
Das Antragsformular ist abrufbar auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel unter: <link rathaus wahlen volksbegehren volksbegehren-hochschulen-erhalten>www.stadt-brandenburg.de/rathaus/wahlen/volksbegehren/volksbegehren-hochschulen-erhalten .
Der ausgefüllte Antrag ist an die eMail-Adresse der Abstimmungsbehörde wahlenstadt-brandenburg.de zu senden. Anträge können auch per Fax unter (03381) 58 10 24 an die Abstimmungsbehörde gerichtet werden.
Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden.
Für das Volksbegehren liegen im Eintragungsraum der Abstimmungsbehörde und weiteren Eintragungsstellen durch den Landeswahlleiter vorbereitete Eintragungslisten vor. Jede Liste enthält den vollständigen Text des Volksbegehrens sowie die Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter. Unterstützer tragen sich in die Liste mit ihrem vollen Namen, Anschrift und Geburtsdatum ein und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift und dem Datum der Unterschriftsleistung. Eine Eintragung ist nur in dieser Vollständigkeit gültig. Eintragungsberechtigte müssen sich durch ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) ausweisen.
In der Stadt Brandenburg an der Havel liegen die Eintragungslisten zu den jeweiligen Öffnungszeiten in der Abstimmungsbehörde, Nicolaiplatz 30, und in den Ortsteilverwaltungen Plaue/Kirchmöser, Göttin, Wilhelmsdorf, Klein Kreutz, Schmerzke, Gollwitz und Wust aus. Zudem hält an Samstagen der Bürgerservice am Nicolaiplatz 30 die Eintragungslisten bereit.
Öffnungszeiten und weitere Informationen zur Unterstützung des Volksbegehrens sind auf der Internetseite <link rathaus-politik wahlen volksbegehren>www.stadt-brandenburg.de/rathaus-politik/wahlen/volksbegehren zu finden.