Verwaltung weist Försters Vorwürfe zurück

Pressearchiv - Meldung vom 31.03.2009

Pressemitteilung vom 31.03.2009

In einer Presseveröffentlichung vom 31.03.2009 behauptet der Fraktionsvorsitzende Alfredo Förster (Die LINKE.), dass seitens der Verwaltung die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelung des § 11 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO), umgangen würden.

„Die Ausführungen und Behauptungen des Fraktionsvorsitzenden Alfredo Förster lassen sich nur mit fehlender Fach- und Sachkenntnis oder Böswilligkeit erklären.“ sagte Baubeigeordneter Michael Brandt in Reaktion auf diese Vorwürfe.

In jedem Fall drängt die Verwaltung auf die Einhaltung von Recht und Gesetz. So teilte die Verwaltung bereits im August 2008 auf Anfrage eines Projektentwicklers ihren Rechtstandpunkt zur Zulässigkeit der Ansiedlung eines Lebensmittel-Vollsortimenters sowie eines Getränkemarktes auf dem Gelände der ehemaligen Kammgarnspinnerei mit. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bauverwaltung noch keine Kenntnis von dem Vorhaben zur Ansiedlung eines Einkaufszentrums mit EDEKA-Markt auf dem Gelände der ehemaligen Stärkefabrik. In dem Schreiben heißt es dazu: „Bezug nehmend auf die geführten Gespräche zu o.g. Vorhaben möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine planerische Zulässigkeit des o.g. Vorhabens gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) in Aussicht gestellt werden kann, wenn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch den Bauherrn der Nachweis erbracht wird, dass von dem Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen i.S. des § 11 Absatz 3 Bau NVO sowie keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche im Stadtgebiet Brandenburg an der Havel nach § 34 Absatz 3 BauGB ausgehen.“ Der im August 2008 mitgeteilte Rechtsstandpunkt hat sich bis heute nicht verändert.

„Herr Förster verfügt seit dem 28.01.2009 über die Beantwortung der Anfrage Nummer 22 der SPD Fraktion, der das Schreiben vom 07.08. 2008 als Anlage beigefügt ist. Er erklärt sich somit wider besseres Wissen oder liest seine Unterlagen nicht.“ sagte der Baubeigeordnete Michael Brandt abschließend.

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