der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Brandenburg (AGFK)
Die Stadt Brandenburg an der Havel beteiligt sich an der Verkehrssicherheitskampagne „Schulterblick“ und „Abstand halten“ der AGFK, um Verkehrsteilnehmende auf Unfallrisiken zwischen Radfahrenden und motorisierten Verkehrsteilnehmern, insbesondere auf die Wichtigkeit des Schulterblicks sowie der Einhaltung des ausreichenden Überholabstandes hinzuweisen.
Dazu erklärt Oberbürgermeister Steffen Scheller: „Es ist das Ziel der Stadt, die Verkehrssicherheit, die Rücksichtnahme und die Problemwahrnehmung unter den Verkehrsteilnehmern zu erhöhen und dadurch die Handlungsweisen positiv zu beeinflussen.“
Die Plakatkampagne umfasst eine Laufzeit von 12 Tagen, beginnt landesweit am 1. Juni 2018 und richtet sich an die Fahrerinnen und Fahrer von PKW und LKW. Deshalb wurde auf Großflächenplakate an Hauptstraßen und Kreuzungspunkten zurückgegriffen. Auf der 4. Fachkonferenz FahrRad des Landes Brandenburg am 6. Juni 2018 in Eberswalde wird der Vorsitzende der AGFK Brandenburg, Herr Landrat Stephan Loge, im Beisein von der Schirmherrin der AGFK, der Ministerin Kathrin Schneider, die Aktion auch einem breiten Fachpublikum präsentieren.
Hintergrundinformation
„Jede vierte im innerörtlichen Straßenverkehr verunglückte Person in Deutschland ist ein Radfahrer“
Unfälle mit abbiegenden Kraftfahrzeugen und geradeaus fahrenden Radfahrern machen dabei einen erheblichen Anteil an Radverkehrsunfällen aus und sind zumeist folgenschwer. Ursache hierfür ist zum einen die fehlende Sichtbeziehung zwischen Kfz-Fahrern und Radfahrern an Kreuzungen und Einmündungen. Zum anderen führt falsches Verhalten beim Abbiegen zu häufig schweren Unfällen mit Radfahrern.
Als häufigster Grund, warum Radfahrer aus Angst auf der Fahrbahn zu fahren lieber auf den Seitenraum ausweichen – wo sie nicht nur Fußgänger, sondern auch sich selbst gefährden – wird ein zu dichtes Überholen durch Autofahrer genannt.
Die meisten Autofahrer entscheiden rein nach Gefühl, ob sie an einem Radfahrer „vorbeiziehen“. Doch es gibt Vorschriften für den Überholvorgang.
In § 5, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei diejenigen, der überholt wird, nicht behindern.“
Grundsätzlich ist immer damit zu rechnen, dass ein Radfahrender nach links ausweicht, beispielsweise bei einem Schlagloch, Schachtdeckel sich öffnenden Autotüren oder einem Windstoß. Ein ausreichend großer Überholabstand ist folglich im wahrsten Sinne lebenswichtig.
Wie groß der Abstand genau sein muss, definiert das Gesetz leider nicht und es bedarf daher eines „Blickes in die Rechtsprechung“ , welche davon ausgeht, dass ein Abstand beim Überholen eines Fahrrads von mindestens 1,5 Meter (2,0 Meter wenn ein Kind auf dem Fahrrad transportiert wird) zu gewährleisten ist. Dies bedeutet, dass üblicherweise der linke Fahrstreifen in Gänze zum Überholen zu nutzen ist.
Illustrationen: Anja Maria Eisen