Einer Presseerklärung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg von Montag, dem 28.07.2008, ist zu entnehmen, dass das Verfassungsgericht inzident die Rechtsauffassung der Landkreise und kreisfreien Städte, das Land habe die Kosten für die in den Jahren 2005 und 2006 wahrgenommene Aufgabe der sog. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für stationär untergebrachte Leistungsberechtigte zu erstatten, bestätigt hat.
Diese Entscheidung hat Auswirkungen auch für die Stadt Brandenburg an der Havel.
Die Stadt geht davon aus, dass das Land ihr nunmehr die Kosten der Grundsicherung für die Jahre 2005 und 2006 erstatten wird und somit die von der Stadt eingereichten Klagen vor dem Sozialgericht Potsdam erfolgreich zum Abschluss gebracht werden können. Allein die Klageforderungen für das Jahr 2005 belaufen sich auf insgesamt ca. 680.000 €. Vor dem Hintergrund der laufenden Klageverfahren aus dem Jahr 2005 setzte das Land die Entscheidung über den Widerspruch der Stadt gegen die Ablehnung der Kostenerstattung für das Jahr 2006 aus. In diesem Erstattungsverfahren geht es um einen Betrag in Höhe von ca. 670.000 €. Die Stadt geht davon aus, dass nunmehr auch über den Widerspruch in ihrem Sinne entschieden wird.
Ob die Entscheidung des Verfassungsgerichts auch auf die ab 01.01.2007 geänderte Rechtslage Anwendung findet, lässt sich derzeit noch nicht absehen.
Die Stadt hat sich bekanntlich im Jahr 2007 mit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg und auf dem Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Potsdam für die Jahre 2007 und 2008 gegen das aus ihrer Sicht geänderte verfassungswidrige Finanzierungssystem des Landes, insbesondere hinsichtlich der Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und der Kosten der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, gewandt. Die Nichterstattung der Kosten der Grundsicherung ist dabei ebenfalls Streitgegenstand. Die Klageforderungen betragen insgesamt ca. 1.500.000 €.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die Verfahren bis zu einer Entscheidung des Verfassungsgerichts in dem u.a. von der Stadt erhobenen Verfassungsbeschwerdeverfahren ausgesetzt. Insofern bleibt abzuwarten, wie das Verfassungsgericht die ab dem 01.01.2007 geltende geänderte Rechtslage beurteilt.