Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel gibt Folgendes bekannt:
Ab Mittwoch, dem 22.12.2021 wird die Überfahrt über die Quenzbrücke auf Veranlassung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 16 t beschränkt.
Die Quenzbrücke befindet sich in der Verwaltung und der Baulast des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel. Dieses hatte schon am 08.12.2021 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr über den damaligen Zustand und die weiteren Planungen berichtet.
Die Beschränkung dient dem Schutz des Bauwerkes, der vorsorglichen Gefahrenabwehr sowie der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit jetzt neuen Kenntnissen über den Bauzustand der Brücke. Ausgenommen von der Beschränkung sind der öffentliche Personennahverkehr und Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst.
Die Umleitung für Fahrzeuge ab einer zulässigen Gesamtmasse von 16 t erfolgt in beiden Richtungen über den Quenzweg, Gördenallee und die B102.