Die untere Fischereibehörde der Stadt Brandenburg an der Havel teilt mit, dass durch die Änderung der Prüfungsordnung die Prüfungen zum Erwerb des Fischereischeines nur noch an zwei festen Terminen im Jahr stattfinden. Für 2009 sind das die Samstage am 14. März und am 12. September.
Neu ist, dass zukünftig auch Prüfungen bei Bedarf, allerdings erst ab einer Teilnehmerzahl von mindestens sechs Personen, durchgeführt werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass trotz der neuen Prüfungsordnung ein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Anglerprüfung vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist.
Die Prüfungsgebühr beträgt 25,- Euro.
Anträge auf Zulassung sowie Informationen über Vorbereitung und Verlauf der Prüfungen erteilt Frau Schnitzer von der unteren Fischereibehörde (Am Gallberg 4B, 3. Etage, Zimmer 307, Telefon: (03381) 58 32 08).