Im Zuge der Neuregelung der StVO ist innerhalb geschlossener Ortschaften im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern regelmäßig Tempo 30 anzuordnen. Im Rahmen der Neubewertung der Verkehrsorganisation wurde diese Regelung auch vor der neuen Kindertagesstätte an der Technischen Hochschule Brandenburg in der Magdeburger Straße zur Anwendung gebracht. Am 27.06.2017 wurde daher die bisherige Tempo-30-Regelung auch auf die stadteinwärtige Fahrtrichtung ausgedehnt und die entsprechenden Verkehrszeichen gestellt.
Im Ergebnis einer heutigen Testmessung im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung musste leider festgestellt werden, dass die dem Schutz der Kinder dienende Geschwindigkeitsbeschränkung nur sehr unzureichend durch die Verkehrsteilnehmer beachtet wird. Bei den stadteinwärts im Zeitfenster von 05:30 Uhr bis 08:30 Uhr erfolgten 959 Durchfahrten überschritten 205 Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h oder mehr. Das entspricht einer Verstoßquote von 21,4 %.
In Anbetracht des nunmehr vom Gesetzgeber angestrebten erhöhten Schutzes der schwächeren Verkehrsteilnehmer fordert die Straßenverkehrsbehörde die Verkehrsteilnehmer nochmals eindringlich auf, sich auf die geänderte Verkehrsregelung einzustellen. Ab sofort erfolgen vor der Kindertagesstätte regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen zur Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Tempo 30 vor der Kita Magdeburger Straße
Pressearchiv - Meldung vom 07.11.2017