Technische Hinweise zur Errichtung von Saugleitungen an abflusslosen Abwassersammelgruben

Pressearchiv - Meldung vom 24.06.2014

Pressemitteilung vom 24.06.2014

Satzung der Stadt Brandenburg an der Havel über den Anschluss und die Benutzung der dezentralen Abwasserbeseitigungsanlagen (Grubensatzung)

Gemäß § 13 Ziff. 4 der Grubensatzung haben die Anschluss- und Benutzungsberechtigten für ihre jeweilige Sammelgrube Übergabemöglichkeiten an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Straße herzustellen. Die Herstellung hat bis zum 01.01.2018 zu erfolgen. Ausnahmen kann die Stadt auf Antrag zulassen.

Von der Verpflichtung zur Herstellung einer Übergabemöglichkeit sind die Gebiete/ Straßen in der Stadt ausgenommen, die bis 2019 an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen werden. Dies trifft nach derzeitigen Planungen für die Straßen Akazienweg und Birkenweg im Wohngebiet Eigene Scholle und für die Belziger Chaussee im OT Schmerzke zu.

Im Folgenden handelt es sich um Hinweise zur Herstellung der Saugleitungen. Diese sollen lediglich eine technische Hilfestellung darstellen. Bei den Saugleitungen handelt es sich um private Anlagen der jeweiligen Grundstückseigentümer, die in dessen Auftrag und Verantwortung zu errichten sind. Die technischen Hinweise gelten ausschließlich für Standardfälle; Sonderlösungen erfordern immer eine individuelle Planung. Sonderlösungen sind insbesondere zu erwarten bei im Verhältnis zur Straße besonders tief liegenden Abwassergruben oder besonders weit von der Straße entfernt liegenden Gruben.

Folgende technische Details sind zu beachten:

  • Saugleitung mit Nennweite DN 100 (10 cm Innendurchmesser) ist unter der Erde zu verlegen,
  • Gefälle (1:200) in Richtung Sammelgrube, das Leerlaufen der Leitung nach dem Entsorgungsvorgang ist zu gewährleisten,
  • maximale Länge sollte 50 m nicht überschreiten, die maximale Saughöhe – also der vertikale Abstand zwischen den beiden Rohrenden – liegt bei 4 m,
  • Saugleitungen müssen bis zur öffentlichen Straße verlegt werden,
  • Material verzinkter Stahl, alternativ Kunststoff wie Polyethylen (PE),
  • in der Sammelgrube ist ein senkrechtes Rohr, am unteren Ende leicht abgeschrägt und wenn möglich durch eine Bügeltülle o.ä. befestigt, zu installieren, scharfe Knicke oder Bögen sind möglichst zu vermeiden,
  • der Ansaugstutzen ist mit einer Kardan-Kupplung (Schnellkupplung M-Teil mit 108 mm Außendurchmesser) zu versehen, die mit einem Blinddeckel zu verschließen ist. Es empfiehlt sich, den Deckel mittels Befestigung gegen Diebstahl zu sichern und ggf. mit einer Nummer zu versehen, um Missverständnissen vorzubeugen. Die Kupplung ist aus dem öffentlichen Straßenbereich bedienbar anzuordnen, darf aber nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und keine Gefahr darstellen. Das setzt voraus, dass um den Saugstutzen eine Bewegungsfreiheit von mindestens 0,5 m x 0, 5 m gewährleistet werden muss und die Kupplung mindestens 0,3 m über der Erde liegt. Der Ansaugstutzen ist mit dem Boden fest zu verbinden (z.B. durch ein geeignetes Ständerwerk), um ein Verbiegen oder sonstige Beschädigungen durch den Entsorgungsvorgang zu vermeiden.

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