Stadt öffnet Aussen-Sportanlagen für Breiten- und Freizeitsport ab dem 15.05.2020

Pressemitteilung vom 11.05.2020

Thema:
Corona

Land konkretisiert Hygienevorschriften

Wie angekündigt, passt die Stadt Brandenburg ihr Handeln an die neuen Regelungen der Eindämmungsverordnung an. Nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 sind ab Freitag, dem 15.05.2020 private und öffentliche Sportanlagen unter freiem Himmel für den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport nicht mehr untersagt. WC-Anlagen dürfen dabei genutzt werden, Umkleiden nicht.

Oberbürgermeister Steffen Scheller sagt dazu: „Für uns als Stadt ist der Regelungsgehalt nicht so ganz neu. Brandenburg an der Havel ist eine Sportstadt und wir hatten die bisherige Ausnahmeregelung schon seit dem 20.04.2020 für unsere über 10.000 Sportler in knapp 90 Sportvereinen genutzt. Die neue Landesregelung konkretisiert jetzt aber nochmal einige Hygienevorschriften. Wichtig ist, dass es auch beim Sporttreiben möglichst wenige körperliche Kontakte gibt und alle verantwortungsbewusst mit den Lockerungen umgehen. Das war aber schon bisher bei unseren Sportvereinen der Fall und das wird sicher auch so bleiben.“

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