Stadt fordert umfassende Vorkehrungen vom Land

Pressearchiv - Meldung vom 30.03.2007

Pressemitteilung vom 30.03.2007

Die Stadt Brandenburg an der Havel erwartet vom Land Brandenburg, dass für den Fall der Entlassung des Uwe K. aus der geschlossenen Psychiatrie jedwede Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen wird. Dazu gehören neben einer vollstationären Betreuung, die Teilnahme an einer Therapie, wirksame Auflagen im Rahmen der Führungsaufsicht, umfassende Kontrollen und die erforderliche personelle Absicherung der Kontrollen vor Ort.

Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann: "Wenn die Justiz des Landes Brandenburg einen Sexualstraftäter wie Uwe K. aufgrund einer Gesetzeslücke entlassen muss, besteht aus meiner Sicht die Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt notfalls rund um die Uhr zu schützen. Wenn sich alle mit dem Fall befassten Behörden über die Gefährlichkeit des Uwe K. einig sind und der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg diesen sogar als 'tickende Zeitbombe' bezeichnet, erwarte ich von der Justiz des Landes mehr als nur Führungsaufsicht und stichprobenartige Kontrollen.“

Uwe K. war nach Verbüßung einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren am 25. Januar 2007 aus der JVA Brandenburg entlassen worden, ohne dass die Behörden vor Ort davon wussten. Uwe K. hatte 9 Mädchen vergewaltigt und sexuell genötigt. Während der Haftzeit lehnte Uwe K. jede Therapie ab. Am 2. Februar 2007 wurde Uwe K. durch die Polizei in Gewahrsam genommen. Das Amtsgericht Brandenburg bestätigte die polizeiliche Gefahrenprognose und den angeordneten Gewahrsam am 3. Februar 2007. Am 5. Februar 2007 wurde die Stadt Brandenburg an der Havel als zuständige Ordnungsbehörde von der Polizei ersucht, Uwe K. nach § 12 des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) in sofortigen Gewahrsam zu nehmen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ersuchte ebenfalls um Prüfung der Möglichkeiten nach dem BbgPsychKG. Das Amtsgericht Brandenburg ordnete im Wege der einstweiligen Anordnung eine vorläufige Unterbringung des Uwe K. in einer geschlossenen Abteilung an und verlängerte diese Unterbringungsmaßnahme bis längstens 05.05.2007. Zur endgültigen Bewertung der Voraussetzung einer Unterbringungsmaßnahme über den 05.05.2007 hinaus wurde vom Amtsgericht Brandenburg ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses liegt bislang noch nicht vor.

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