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Pressearchiv - Meldung vom 18.02.2010

Pressemitteilung vom 18.02.2010

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat mit unanfechtbarem Beschluss vom 18.02.2010 der sofortigen Abschiebung des seit dem 12.02.2010 in Sicherungshaft sitzenden Herrn B. in die USA zugestimmt.

Auch das Landgericht Potsdam hat die Rechtmäßigkeit der durch die Ausländerbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel beantragten und durch das Amtsgericht Brandenburg an der Havel verhängten Sicherungshaft bestätigt.

Das OVG folgte mit seinem Beschluss in vollem Umfang der Argumentation von Ausländerbehörde und Rechtsamt. Die Straftaten und die sich daraus ergebende Wiederholungsgefahr haben nach Ansicht des Gerichtes ein erhebliches, die sofortige Ausweisung rechtfertigendes Gewicht.

Dieser Beschluss des OVG erging unmittelbar vor der Entscheidung des Landgerichts Potsdam im Beschwerdeverfahren gegen die Sicherungshaft und lag dem Landgericht bereits vor.

Auch das Landgericht hat bestätigt, dass das Interesse der Allgemeinheit an einer zügigen Durchführung der Abschiebung dem individuellen Freiheitsrecht des Herrn B. vorgeht.

Durch die Ausländerbehörde und die Bundespolizei wird nun die schnellstmögliche Abschiebung des Herrn B. vorbereitet.

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