Sprachförderung für Lernanfänger des Schuljahres 2009/2010

Pressearchiv - Meldung vom 25.09.2008

Pressemitteilung vom 25.09.2008

Der Landtag Brandenburg hat 2007 Gesetze beschlossen, in denen die Sprachstandsfeststellung für Lernanfänger im Jahr vor der Einschulung verankert wurde.

Ziel des Verfahrens ist es, Kinder mit einem besonderen Förderbedarf in ihrer sprachlichen Entwicklung vor der Einschulung zu erkennen und zu fördern, so dass ihre Startchancen beim Schuleintritt verbessert werden.

Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, werden von dieser in das Verfahren der Sprachstandsfeststellung einbezogen.

Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen und zum Schuljahr 2009/2010 schulpflichtig werden, haben die Möglichkeit an der Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Dazu melden die betreffenden Eltern ihre Kinder spätestens bis zum 02.10.2008 in einer Kindertagesstätte ihrer Wahl an.

Wird ein Sprachförderbedarf erkannt, so müssen die Kinder gemäß § 37 Brandenburgisches Schulgesetz an einem Sprachförderkurs teilnehmen. Die Teilnahme am Sprachförderkurs in der Kindertagesstätte ist kostenfrei.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Kindertagesstätten und Grundschulen zur Verfügung.

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