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7. SARS-CoV-2 Verordnung und erste Lockerungsschritte beschlossen.
Die siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde am Samstag, den 6. März 2021 beschlossen. Die aktuelle Verordnung kann unter folgendem Link eingesehen werden: Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
Am Freitag tagte das Kabinett, um über erste Lockerungsschritte zu beraten. Dazu veröffentlichte die Staatskanzlei eine Pressemitteilung:
Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 5. März 2021:
Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilte Regierungssprecher Florian Engels am Freitag, den 5. März 2021 mit:
Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird grundsätzlich bis zum 28. März verlängert. Es erfolgen aber zugleich erste Öffnungsschritte. Darüber hat heute das Kabinett beraten. Die notwendige neue Verordnung soll morgen vom Kabinett beschlossen werden, am Montag, 8. März 2021, in Kraft treten und bis zum 28. März 2021 gelten (siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). Damit setzt Brandenburg die Rahmenvereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin vom Mittwoch in Landesrecht um.
Die wichtigsten Punkte sind:
- Private Zusammenkünfte sind mit dem eigenen Haushalt und einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 werden dabei nicht mitgezählt.
- Schule: Für die Klassen 1 bis 6 in der Primarstufe begann der Unterricht bereits am 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht. Ab dem 15. März 2021 erfolgt der Unterricht dann auch an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, den Oberstufenzentren, den Schulen des Zweiten Bildungswegs sowie an den Förderschulen „Lernen„, „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen„ und „Hören“ im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht.
- Der bisher von der Schließungsanordnung betroffene Einzelhandel kann für Termin-Shopping-Angebote („Click & Meet") öffnen. Dies wird jedoch auf eine Kundin / einen Kunden bzw. einen Hausstand pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Notwendig: Vorherige Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung.
- Baumärkte können öffnen.
- Für Gartenmärkte und Floristikbetriebe entfällt die 50-Prozent-Regel zur Außenverkaufsfläche. Dies ist insbesondere für kleinere Blumenläden wichtig.Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Kosmetik-, Tattoo- und Sonnenstudios können unter Auflagen öffnen. Sofern keine Maske getragen werden kann, müssen Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen bestätigten negativen COVID-19 Schnelltest vorweisen oder vor Ort einen Selbsttest machen.
- Auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen in dokumentierten Gruppen erlaubt. Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren ist gemeinsamer Sport in einer Gruppe bis zu 20 Personen (zuzüglich Aufsichtspersonal) gestattet.Museen, Gedenkstätten, Galerien, Planetarien, öffentliche Bibliotheken können unter Auflagen (z.B. vorherige Terminvergabe) öffnen.
- Notbremse: Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz für mindestens drei Tage in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 200 werden wieder schärfere Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen festgesetzt.
Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Es ist gut, dass wir heute erste Lockerungen beschließen konnten. Das haben viele Bürgerinnen und Bürger zu recht erwartet. Und nur durch Verlässlichkeit erreichen wir Akzeptanz. Das ist die Grundvoraussetzung, damit wir gemeinsam aus der Pandemie kommen. Wir befinden uns im Spagat zwischen konsequentem Gesundheitsschutz aufgrund der steten Gefahr steigender Infektionen und den nach meiner Ansicht notwendigen Lockerungen. Die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmer, die Gastronomen, die Künstler – sie alle brauchen eine Perspektive. Aber es wäre falsch, jetzt alles komplett aufzumachen und damit in eine große dritte Welle zu provozieren. Grundsätzlich bleibt es notwendig, dass sich alle an die bestehenden Hygieneregeln halten. Das ist in Verbindung mit der künftig stark steigenden Zahl an Impfungen entscheidend im Kampf gegen die Pandemie und für die ersehnten Öffnungsschritte. Das vom Bund angekündigte umfangreiche Testprogramm ist hilfreich, um Infektionsketten schnell brechen zu können. Wichtig ist, dass der Bund seine Zusagen einhält und die erforderlichen Testkapazitäten verfügbar sind."
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Uns ist bewusst, dass viele Menschen unter den Kontaktbeschränkungen und Eindämmungsmaßnahmen leiden. Dank dieser Maßnahmen sind die Infektionszahlen in den vergangenen Wochen deutlich gesunken. Und ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie stehen uns mehr und bessere Instrumente zur Verfügung, mit denen wir die schrittweisen Lockerungen flankieren können. Ich verstehe die Ungeduld einiger beim Impfen. Ohne Frage, Brandenburg braucht mehr Impfungen. Wir bauen die Impfkapazitäten deutlich aus und vergeben schon jetzt mehr Impftermine. Sehr bald schon wird der Mangel an Impfstoff überwunden sein. Auf der Grundlage der neuen Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die den Ländern im Entwurf seit gestern vorliegt, werden noch mehr Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Impfungen, Tests, Kontaktreduzierungen, Abstand, Hygiene und Masken sind zusammen der Weg heraus aus dieser Pandemie. Wir alle wünschen uns die Rückkehr zur Normalität. Und das gelingt uns, wenn wir gemeinsam weiter zusammenhalten und gegenseitig auf einander achten."
Innenminister Michael Stübgen: „Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz geben uns Hoffnung auf eine langsame Rückkehr zu einem normalen Leben. Sie stellen uns aber auch vor große organisatorische Herausforderungen, die wir nur gemeinsam anpacken können. Der vor uns liegende Weg ist noch lang und wir müssen ihn umsichtig beschreiten. Wir müssen schnell und viel impfen können und wir müssen schnell und viel testen können. Beides zusammen schafft den Freiraum und die Sicherheit für weitere Lockerungen.
Unsere Aufmerksamkeit gilt weiterhin auch unserem Nachbarn. Sollte Polen zum Hochinzidenzgebiet erklärt werden, sind die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um weiterhin einen reibungslosen beruflichen und familiären Austausch zu gewährleisten. Ein funktionierender Grenzverkehr ist wichtig für viele Menschen beiderseits der Oder. Eine allgemeine Testpflicht bei Einreise würde erst bei einer Einstufung Polens zum Virusvariantengebiet greifen. Dafür trifft das Testkonzept des Innenministeriums Vorkehrungen. Wir haben sechs geeignete Standorte für Teststationen an der Grenze erkundet. Alle notwendigen logistischen Aspekte klären wir in engem Austausch mit Bundespolizei, DRK und THW. Welche der erkundeten geeigneten Standorte gebraucht werden, wird Lageabhängig entschieden. Wenn wir gebraucht werden, sind wir vorbereitet, um schnell zu handeln."
Bildungsministerin Britta Ernst: „Ich freue mich, dass wir weitere Öffnungsschritte in den weiterführenden Schulen im Wechselunterricht gehen. Jede Woche, die Schülerinnen und Schüler wieder zur Schule gehen können, ist mir wichtig. Auch das in der Jugendarbeit wieder Präsenzangebote für Jugendliche bis 18 Jahren angeboten werden können, ist eine sehr gute Nachricht. Nach wie vor appelliere ich an die Eltern von Kita-Kindern, ihre Kinder nicht in die Krippe und in den Kindergarten zu bringen. Es erleichtert die Bildung kleiner fester Gruppen. Die Eltern, die dem Appell nachkommen, müssen weiterhin keine Elternbeiträge zahlen."
Corona-Lage in Brandenburg
Die Zahl der Neuinfektionen ist in den vergangenen Wochen deutlich gesunken. Heute liegt die landesweite 7-Tages-Inzidenz bei 62,8. Vor vier Wochen lag dieser Wert noch bei 97,3. Die höchste 7-Tages-Inzidenz hat aktuell der Landkreis Oberspreewald-Lausitz (121,6), die niedrigste die Stad Brandenburg an der Havel (26,3). Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner.
Die vollständige Pressemitteilung können Sie ebenfalls auf der Website der Staatskanzlei nachlesen.